Entgeltumwandlung im Handwerk: So funktioniert die betriebliche Altersversorgung
Beispielrechnung für Handwerksbetriebe – vom Bruttobeitrag bis zum Netto-Aufwand.
Diese Seite zeigt an einem Rechenbeispiel, wie sich Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss in einem Handwerksbetrieb auswirken. Eigene Werte lassen sich mit dem Entgeltumwandlungsrechner prüfen.
Die wichtigsten Fakten
- Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung.
- Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.
- Auch im Handwerk ist die Entgeltumwandlung eine attraktive Option.
- Steuerliche Vorteile und Sozialabgabenersparnisse machen die Entgeltumwandlung interessant.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentrales Thema für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Besonders im Handwerk, wo die körperliche Arbeit oft frühere Renteneintritte erfordert, ist eine zusätzliche Altersvorsorge von großer Bedeutung. Eine beliebte Methode der betrieblichen Altersversorgung ist die Entgeltumwandlung. Doch wie funktioniert die Entgeltumwandlung im Handwerk genau? In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Grundlagen und zeigen Ihnen ein Praxisbeispiel.
Was ist Entgeltumwandlung?
Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der ein Teil des Bruttoentgelts des Arbeitnehmers direkt in eine betriebliche Altersvorsorge investiert wird. Dadurch verringert sich das steuer- und sozialabgabenpflichtige Einkommen, was zu erheblichen Einsparungen führen kann. Gleichzeitig baut der Arbeitnehmer Ansprüche auf eine zusätzliche Altersversorgung auf.
Voraussetzungen für die Entgeltumwandlung
Damit eine Entgeltumwandlung möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss der Arbeitgeber bereit sein, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Dies kann über verschiedene Durchführungswege erfolgen, wie zum Beispiel eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Der Arbeitnehmer muss zudem bereit sein, einen Teil seines Bruttoentgelts in die betriebliche Altersversorgung zu investieren.
Steuerliche Vorteile der Entgeltumwandlung
Ein großer Vorteil der Entgeltumwandlung sind die steuerlichen Ersparnisse. Da der umgewandelte Teil des Bruttoentgelts nicht mehr steuerpflichtig ist, verringert sich die Steuerlast des Arbeitnehmers. Zudem fallen auf den umgewandelten Betrag keine Sozialabgaben an, was zu weiteren Einsparungen führt. Diese Ersparnisse können erheblich sein und machen die Entgeltumwandlung zu einer attraktiven Option für die betriebliche Altersversorgung.
Entgeltumwandlung im Handwerk: Ein Praxisbeispiel
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Um die Entgeltumwandlung im Handwerk besser zu verstehen, zeigen wir Ihnen ein Praxisbeispiel. Nehmen wir an, ein Handwerker hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro. Er entscheidet sich dafür, 100 Euro monatlich in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
Durch die Entgeltumwandlung verringert sich sein steuer- und sozialabgabenpflichtiges Einkommen auf 2.900 Euro. Dadurch spart er Steuern und Sozialabgaben. Gleichzeitig baut er Ansprüche auf eine zusätzliche Altersversorgung auf, die ihm im Rentenalter zugutekommt.
Angenommen, der Handwerker ist 30 Jahre alt und plant, bis zu seinem 67. Lebensjahr in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Bei einer angenommenen Rendite von 3 Prozent pro Jahr würde sich sein umgewandeltes Entgelt wie folgt entwickeln:
- Monatliche Einzahlung: 100 Euro
- Jährliche Einzahlung: 1.200 Euro
- Laufzeit: 37 Jahre
- Endkapital bei 3 Prozent Rendite: ca. 80.000 Euro
Dieses Beispiel zeigt, wie sich bereits kleine monatliche Beträge durch die Entgeltumwandlung zu einem beachtlichen Kapital entwickeln können. Zudem profitiert der Handwerker von den steuerlichen Vorteilen und den Einsparungen bei den Sozialabgaben.
Fazit: Entgeltumwandlung im Handwerk lohnt sich
Die Entgeltumwandlung ist eine attraktive Option für die betriebliche Altersversorgung, insbesondere im Handwerk. Durch die steuerlichen Vorteile und die Einsparungen bei den Sozialabgaben kann der Arbeitnehmer sein Nettoeinkommen erhöhen und gleichzeitig für das Alter vorsorgen. Ein Praxisbeispiel zeigt, wie sich bereits kleine monatliche Beträge zu einem beachtlichen Kapital entwickeln können.
Wenn Sie als Handwerker oder Arbeitgeber im Handwerk über die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung nachdenken, sollten Sie die Entgeltumwandlung unbedingt in Betracht ziehen. Informieren Sie sich bei einem Fachberater über die Möglichkeiten und lassen Sie sich individuell beraten.
Rechenbeispiel für einen Handwerksbetrieb
Beispiel: Ein Mitarbeitender wandelt 200 Euro Bruttoentgelt monatlich um. Der Arbeitgeber leistet nach § 1a Abs. 1a BetrAVG einen Zuschuss von 15 Prozent, sofern er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart – das sind 30 Euro. In den Vertrag fließen damit 230 Euro pro Monat. Der Beitrag liegt unter den Grenzen für Steuer- und Beitragsfreiheit. Eigene Werte lassen sich im bAV-Rechner und im Zuschussrechner nachrechnen.
Was der Betrieb organisieren muss
- Versorgungsordnung festlegen: Durchführungsweg, Anbieter und Zuschussregel schriftlich fixieren.
- Mitarbeitende informieren und Angebot dokumentieren (Nachweis der Information).
- Entgeltumwandlungsvereinbarung schließen und Beitragshöhe festhalten.
- Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent nach § 1a Abs. 1a BetrAVG in der Abrechnung hinterlegen.
- Beiträge in der Entgeltabrechnung korrekt steuer- und beitragsfrei stellen und Unterlagen ablegen.
Häufige Fragen
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Quellen
Zuletzt inhaltlich aktualisiert am 31.08.2026. Quellen zu diesem Zeitpunkt abgerufen.
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