AG-Zuschuss-Rechner
Prüfen Sie den gesetzlichen Pflichtzuschuss und vergleichen Sie mit Ihrer aktuellen AG-Beteiligung.
Ihre Angaben
Zuschusspflicht erfüllt
Exakt auf Mindestniveau
Gesetzl. Pflichtzuschuss
30 €
15 % der Entgeltumwandlung
Gesamter AG-Zuschuss
30 €
15 % (30 €) + 0 € fix
AG SV-Ersparnis
41 €
Monatliche Einsparung
Netto-Kosten AG
-11 €
Zuschuss minus SV-Ersparnis
Optimierungstipp
Die SV-Ersparnis übersteigt den AG-Zuschuss – die bAV refinanziert sich selbst!
Vereinfachte Berechnung auf Basis der Rechengrößen 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Der Arbeitgeberzuschuss zur bAV – Pflicht und Chance
Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist der Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung Pflicht. Mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts muss der Arbeitgeber als Zuschuss weitergeben, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Regelung gilt seit 2019 für Neuverträge und seit 2022 für alle Bestandsverträge.
In der Praxis spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung oft deutlich mehr als 15 % an Sozialversicherungsbeiträgen. Der AG-Beitragssatz für RV, AV, KV und PV liegt zusammen bei rund 20 %. Das bedeutet: Der Pflichtzuschuss refinanziert sich in vielen Fällen vollständig – die bAV wird für den Arbeitgeber kostenneutral oder sogar günstiger.
Viele Unternehmen nutzen einen höheren AG-Zuschuss als strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung. Ein Zuschuss von 20–25 % oder ein zusätzlicher fixer monatlicher Betrag erhöht die Teilnahmequote deutlich und stärkt die Arbeitgebermarke.
Unser Rechner zeigt Ihnen transparent, ob Ihr aktueller Zuschuss die gesetzliche Pflicht erfüllt, wie hoch Ihre tatsächliche SV-Ersparnis ist und welche Netto-Kosten nach Gegenrechnung verbleiben.
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