§100 Förderbetrag-Rechner
Berechnen Sie den staatlichen Förderbetrag für Geringverdiener nach §100 EStG.
Ihre Angaben
Voraussetzungen
Förderung möglich!
12 € / Monat
144 € pro Jahr
Effektive AG-Belastung
28 €
Förderquote
30 %
Hinweis: Der Förderbetrag nach §100 EStG wird direkt von der Lohnsteuer des AG abgezogen. Maximaler Förderbetrag: 288 €/Jahr (24 €/Monat).
§100 EStG – Die Geringverdienerförderung in der bAV
Der §100 EStG wurde 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt, um die bAV-Verbreitung bei Geringverdienern zu erhöhen. Arbeitgeber erhalten einen direkten Steuerzuschuss von 30 % auf zusätzliche AG-Beiträge zur bAV für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von maximal 2.575 € monatlich.
Der Förderbetrag wird direkt von der Lohnsteuer des Arbeitgebers abgezogen – es entsteht also kein bürokratischer Aufwand durch separate Förderanträge. Der maximale Förderbetrag liegt bei 288 € pro Jahr (24 € monatlich), bei einem AG-Beitrag zwischen 20 € und 80 € monatlich.
Für Arbeitgeber ist die §100-Förderung besonders attraktiv: Ein AG-Beitrag von 40 € monatlich kostet den Arbeitgeber nach Abzug des 30 %-Förderbetrags effektiv nur noch 28 €. Gleichzeitig profitiert der Arbeitnehmer von einer vollständig arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente.
Die Förderung gilt für alle Durchführungswege der bAV und kann mit der Entgeltumwandlung kombiniert werden. Voraussetzung ist, dass es sich um zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers handelt – reine Entgeltumwandlungsbeiträge sind nicht förderfähig.
§100 Förderung optimal nutzen
Lassen Sie sich beraten, wie Sie die Geringverdienerförderung in Ihrem Unternehmen einsetzen.
