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Für Handwerksbetriebe, Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Entgeltumwandlung im Handwerk: So funktioniert die betriebliche Altersversorgung

Flexibel vorsorgen: Wie Handwerksbetriebe und Beschäftigte von der Entgeltumwandlung profitieren

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein für die finanzielle Absicherung im Alter. Ein zentrales Instrument dabei ist die Entgeltumwandlung. Besonders für Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten bietet sie attraktive Möglichkeiten, um flexibel und steuerlich begünstigt vorzusorgen. Doch wie funktioniert die Entgeltumwandlung genau, und was ist dabei zu beachten?

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Entgeltumwandlung ermöglicht es, Teile des Bruttolohns in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können steuerlich und sozialversicherungsrechtlich profitieren.
  • Besonders im Handwerk bietet die Entgeltumwandlung flexible Gestaltungsmöglichkeiten.

Was ist Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttoarbeitsentgelts direkt in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Das bedeutet, dass ein vereinbarter Betrag nicht als Lohn ausgezahlt, sondern in eine Versorgungszusage oder einen Pensionsfonds eingezahlt wird. Dadurch verringert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer finanzielle Vorteile bringen kann.

Die Entgeltumwandlung ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt und kann über verschiedene Durchführungswege umgesetzt werden, etwa über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.

Vorteile der Entgeltumwandlung im Handwerk

Für Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter bietet die Entgeltumwandlung mehrere Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung: Die umgewandelten Beträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Das kann zu einer direkten Erhöhung des Nettoeinkommens führen.
  • Flexibilität: Die Höhe der umgewandelten Beträge kann individuell vereinbart werden, sodass die Entgeltumwandlung an die finanzielle Situation des Betriebs und der Beschäftigten angepasst werden kann.
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Ein betriebliches Altersversorgungsangebot kann die Attraktivität eines Handwerksbetriebs als Arbeitgeber steigern und die Mitarbeiterbindung stärken.
  • Staatliche Förderung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer zusätzlich von staatlichen Zulagen profitieren.

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Die Einführung der Entgeltumwandlung im Handwerk erfordert einige Schritte:

  1. Information und Beratung: Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter umfassend über die Möglichkeiten und Vorteile der Entgeltumwandlung informieren. Eine individuelle Beratung, etwa durch einen Versicherungsberater oder einen Experten für betriebliche Altersversorgung, ist dabei hilfreich.
  2. Wahl des Durchführungswegs: Es muss entschieden werden, über welchen Durchführungsweg die Entgeltumwandlung erfolgen soll. Beliebte Optionen sind Direktversicherungen oder Pensionskassen.
  3. Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer: Die Entgeltumwandlung muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart werden. Dabei werden die Höhe der Umwandlung und die Details der Durchführung festgelegt.
  4. Umsetzung und Verwaltung: Der Arbeitgeber führt die vereinbarten Beträge an den gewählten Versorgungsträger ab und verwaltet die Verträge.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Grenzen

Die Entgeltumwandlung ist an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft. So gibt es beispielsweise Höchstgrenzen für die steuer- und sozialversicherungsfreie Umwandlung. Diese Grenzen werden regelmäßig angepasst und sollten bei der Planung berücksichtigt werden.

Zudem ist zu beachten, dass die Entgeltumwandlung freiwillig ist und einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedarf. Eine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.

Fazit: Entgeltumwandlung als Chance für Handwerksbetriebe

Die Entgeltumwandlung bietet Handwerksbetrieben und ihren Mitarbeitern eine flexible und steuerlich attraktive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Durch die Reduzierung des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommens können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer finanziell profitieren. Gleichzeitig stärkt ein solches Angebot die Mitarbeiterbindung und macht den Betrieb als Arbeitgeber attraktiver.

Wichtig ist eine sorgfältige Planung und Beratung, um die Entgeltumwandlung optimal an die Bedürfnisse des Betriebs und der Beschäftigten anzupassen. Mit der richtigen Umsetzung kann die betriebliche Altersversorgung zu einem wichtigen Baustein der Personalstrategie im Handwerk werden.

FAQ

Häufige Fragen

Die Höchstgrenzen für die steuerfreie Entgeltumwandlung werden jährlich angepasst. Aktuell (Stand 2023) liegt die Grenze bei 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Für die genauen Beträge sollte eine individuelle Beratung erfolgen.

Ja, die Entgeltumwandlung kann auch für bestehende Arbeitsverhältnisse vereinbart werden. Dazu ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich.

Die Entgeltumwandlung kann über verschiedene Durchführungswege umgesetzt werden, etwa über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage.

Nein, die Entgeltumwandlung ist freiwillig und bedarf einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine einseitige Verpflichtung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.

Grundsätzlich ja, allerdings gelten für geringfügig Beschäftigte besondere Regelungen. Eine individuelle Beratung ist hier besonders wichtig, um die Möglichkeiten und Grenzen zu klären.
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