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Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Beispiel Entgeltumwandlung: So funktioniert die betriebliche Altersversorgung in der Praxis

Wie Sie Bruttolohn in betriebliche Altersvorsorge umwandeln – mit Beispielen und Praxistipps

Die Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzuzahlen. Dieser Mechanismus ist gesetzlich verankert und bietet steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Vorteile. Doch wie funktioniert das konkret? Ein Beispiel veranschaulicht die Umsetzung und die finanziellen Effekte.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 3 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Entgeltumwandlung reduziert das steuer- und sozialabgabenpflichtige Bruttoeinkommen.
  • Arbeitnehmer können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze umwandeln.
  • Die Umwandlung ist steuer- und sozialabgabenfrei, solange bestimmte Grenzen eingehalten werden.
  • Die Entgeltumwandlung ermöglicht die Umwandlung von Bruttoeinkommen in Altersvorsorge.
  • Steuerliche Vorteile und Sozialabgabenersparnis sind mögliche Pluspunkte.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber können gemeinsam von der Entgeltumwandlung profitieren.

Grundlagen der Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohns, der stattdessen direkt in eine bAV eingezahlt wird. Der Arbeitgeber leitet diesen Betrag an einen externen Versorgungsträger weiter – etwa eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Der umgewandelte Betrag ist bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei, was die Attraktivität dieses Modells ausmacht.

Rechtliche Grundlage ist § 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG), das Arbeitnehmern einen Anspruch auf Entgeltumwandlung einräumt. Der maximale Umwandlungsbetrag liegt bei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Für 2024 entspricht dies einem Betrag von 3.516 Euro pro Jahr (monatlich 293 Euro).

Praxisbeispiel: Entgeltumwandlung im Detail

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Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 4.000 Euro monatlich möchte 200 Euro seines Gehalts in eine bAV umwandeln. Folgende Schritte und Effekte ergeben sich:

1. Gehaltsverzicht und Beitragszahlung

Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, monatlich 200 Euro brutto umzuwandeln. Dieser Betrag wird direkt an den Versorgungsträger (z. B. eine Direktversicherung) überwiesen. Das ausgezahlte Nettogehalt reduziert sich dadurch nicht um den vollen Betrag, da Steuern und Sozialabgaben entfallen.

2. Berechnung der Nettoersparnis

Ohne Entgeltumwandlung würde der Arbeitnehmer auf 200 Euro brutto folgende Abzüge haben:

  • Lohnsteuer (angenommen: 30 %): 60 Euro
  • Sozialversicherungsbeiträge (angenommen: 20 %): 40 Euro
  • Nettoauszahlung: 100 Euro

Durch die Entgeltumwandlung entfallen diese Abzüge. Der Arbeitnehmer spart also 100 Euro netto, obwohl er 200 Euro brutto in die bAV einzahlt. Die tatsächliche Belastung beträgt somit nur die Hälfte des umgewandelten Betrags.

3. Auswirkungen auf die spätere Rente

Die umgewandelten Beiträge werden vom Versorgungsträger angelegt und verzinst. Je nach Vertrag und Anlageform kann sich daraus eine zusätzliche Rente im Alter ergeben. Beispielhaft könnte eine monatliche Einzahlung von 200 Euro über 30 Jahre (bei einer angenommenen Verzinsung von 3 % p. a.) zu einer späteren monatlichen Rente von etwa 300 bis 400 Euro führen – abhängig von den Konditionen des Anbieters.

Wichtig: Die spätere Auszahlung aus der bAV unterliegt der nachgelagerten Besteuerung und ggf. Sozialabgaben. Allerdings sind die Steuersätze im Rentenalter meist niedriger als während der Erwerbstätigkeit.

Vorteile und Grenzen der Entgeltumwandlung

Vorteile

  • Steuerersparnis: Die umgewandelten Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen.
  • Sozialabgabenersparnis: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze entfallen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
  • Arbeitgeberzuschuss: Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Neuverträgen einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zu leisten (bei bestehenden Verträgen ab 2022).
  • Flexibilität: Die Höhe der Umwandlung kann jährlich angepasst werden.

Grenzen und Risiken

  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit gilt nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 3.516 Euro/Jahr).
  • Nachgelagerte Besteuerung: Die späteren Rentenzahlungen müssen versteuert werden.
  • Sozialabgaben im Rentenalter: Bei gesetzlich Krankenversicherten können auf die bAV-Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.
  • Vertragsbindung: Eine vorzeitige Kündigung oder Auszahlung ist meist nicht möglich oder mit hohen Verlusten verbunden.

Fazit: Entgeltumwandlung als sinnvolle Ergänzung

Die Entgeltumwandlung ist ein effektives Instrument, um die gesetzliche Rente durch eine betriebliche Altersversorgung aufzustocken. Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis während der Ansparphase kann der Arbeitnehmer mit relativ geringem Nettoaufwand eine zusätzliche Rente aufbauen. Allerdings sollten die individuellen Rahmenbedingungen – wie die spätere Besteuerung und mögliche Sozialabgaben – bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Ein Vergleich verschiedener bAV-Modelle und eine professionelle Beratung sind ratsam, um das optimale Ergebnis zu erzielen.

FAQ

Häufige Fragen

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