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Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Personalverantwortliche

Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Wie Sie durch Gehaltsumwandlung Ihre betriebliche Altersvorsorge stärken

Die Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt, bezeichnet die Möglichkeit für Arbeitnehmer, Teile ihres vertraglich vereinbarten Bruttoentgelts in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umzuwandeln. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, der stattdessen vom Arbeitgeber in eine bAV eingezahlt wird.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 3 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmern, Teile ihres Bruttogehalts in betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.
  • Steuerliche Vorteile und Sozialabgabenersparnisse machen die Entgeltumwandlung attraktiv.
  • Arbeitgeber können durch Entgeltumwandlung ihre Mitarbeiterbindung stärken und gleichzeitig Kosten sparen.
  • Die Entgeltumwandlung ermöglicht die Umwandlung von Teilen des Bruttoentgelts in Beiträge für die betriebliche Altersversorgung.
  • Sie bietet steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile.
  • Die Entgeltumwandlung kann durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam genutzt werden.

Rechtlich ist die Entgeltumwandlung in § 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) verankert. Seit 2002 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Arbeitnehmer muss in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein.
  • Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West).
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltumwandlung zu ermöglichen, kann jedoch die Durchführungswege vorgeben.

Arbeitgeber können die Entgeltumwandlung durch eigene Beiträge (Arbeitgeberzuschuss) ergänzen, was jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei Neuverträgen ab 2019 und bei bestehenden Verträgen ab 2022 einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Durchführungswege der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung kann über verschiedene Durchführungswege der bAV erfolgen. Die gängigsten sind:

  • Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab.
  • Pensionskasse: Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen wird.
  • Pensionsfonds: Ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der eine kapitalgedeckte Altersversorgung anbietet.
  • Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der bAV erbringt.
  • Direktzusage: Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine Leistung direkt zu und bildet dafür Rückstellungen.

Die Wahl des Durchführungswegs obliegt in der Regel dem Arbeitgeber, sofern keine tarifvertraglichen Regelungen bestehen.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Die Entgeltumwandlung bietet sowohl steuerliche als auch sozialversicherungsrechtliche Vorteile:

  • Steuerliche Behandlung: Die umgewandelten Entgeltbestandteile sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Der steuerfreie Höchstbetrag liegt bei 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West).
  • Sozialversicherungsrechtliche Behandlung: Die umgewandelten Entgeltbestandteile sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Dies gilt für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die späteren Leistungen aus der bAV unterliegen jedoch der Besteuerung und ggf. der Sozialversicherungspflicht, abhängig vom Durchführungsweg und dem Zeitpunkt der Auszahlung.

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Vorteile der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber verschiedene Vorteile:

  • Für Arbeitnehmer:
    • Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlungen.
    • Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge.
    • Mögliche Arbeitgeberzuschüsse erhöhen die Rendite.
    • Flexibilität bei der Wahl der Beitragshöhe (innerhalb der gesetzlichen Grenzen).
  • Für Arbeitgeber:
    • Reduzierung der Lohnnebenkosten durch eingesparte Sozialversicherungsbeiträge.
    • Mitarbeiterbindung und -motivation durch attraktive Sozialleistungen.
    • Mögliche steuerliche Vorteile durch Betriebsausgabenabzug.

Praktische Umsetzung und Gestaltung

Die Umsetzung der Entgeltumwandlung erfordert eine sorgfältige Planung und Gestaltung. Wichtige Schritte sind:

  1. Information und Beratung: Arbeitnehmer sollten umfassend über die Möglichkeiten und Auswirkungen der Entgeltumwandlung informiert werden. Eine unabhängige Beratung kann hierbei hilfreich sein.
  2. Vertragsgestaltung: Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollte schriftlich erfolgen und alle relevanten Details wie Beitragshöhe, Durchführungsweg und Leistungsmodalitäten enthalten.
  3. Dokumentation: Alle Schritte und Vereinbarungen sollten dokumentiert werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
  4. Regelmäßige Überprüfung: Die Höhe der Entgeltumwandlung und die Wahl des Durchführungswegs sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Arbeitgeber können die Entgeltumwandlung durch betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge regeln, um eine einheitliche und transparente Handhabung zu gewährleisten.

Risiken und Herausforderungen

Trotz der Vorteile gibt es auch Risiken und Herausforderungen, die bei der Entgeltumwandlung zu beachten sind:

  • Rendite und Sicherheit: Die Rendite der bAV hängt von der gewählten Anlageform und der Marktentwicklung ab. Arbeitnehmer sollten sich über die Risiken und Chancen informieren.
  • Flexibilität: Einmal umgewandelte Entgeltbestandteile sind in der Regel gebunden und können nicht mehr für andere Zwecke verwendet werden.
  • Insolvenzschutz: Je nach Durchführungsweg besteht ein unterschiedliches Maß an Insolvenzschutz. Arbeitnehmer sollten sich über die Sicherheit ihrer Ansprüche informieren.
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen: Gesetzliche Änderungen können die Rahmenbedingungen der Entgeltumwandlung beeinflussen. Eine regelmäßige Überprüfung ist daher ratsam.

Fazit

Die Entgeltumwandlung ist ein wichtiges Instrument der betrieblichen Altersversorgung, das sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Vorteile bietet. Durch die steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlung können Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen, während Arbeitgeber von reduzierten Lohnnebenkosten und einer höheren Mitarbeiterbindung profitieren. Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung sind jedoch essenziell, um die Vorteile der Entgeltumwandlung optimal zu nutzen und mögliche Risiken zu minimieren.

FAQ

Häufige Fragen

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