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Unterstützungskasse: Definition, Finanzierung und Abgrenzung

Fachliche Einordnung des Durchführungswegs

Dieser Beitrag ordnet die Unterstützungskasse fachlich ein und grenzt sie von den anderen Durchführungswegen ab. Den Einführungsablauf im Unternehmen beschreibt Unterstützungskasse einrichten.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 4 Min.

Das erfahren Sie in diesem Beitrag

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Unterstützungskasse und einer Pensionskasse?
  • Kann eine Unterstützungskasse auch für kleine Unternehmen sinnvoll sein?
  • Wie werden die Leistungen aus einer Unterstützungskasse besteuert?
  • Was passiert mit den Ansprüchen aus einer Unterstützungskasse bei einem Arbeitgeberwechsel?
  • Was versteht man unter einer rückgedeckten Unterstützungskasse?

Definition und Grundlagen

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen wird. Sie dient der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und zählt zu den fünf gesetzlich anerkannten Durchführungswegen der bAV in Deutschland. Im Gegensatz zur Direktzusage verbleibt die Versorgungsverpflichtung nicht beim Arbeitgeber, sondern wird auf die Unterstützungskasse übertragen.

Unterstützungskassen sind in der Regel als eingetragener Verein (e.V.), GmbH oder Stiftung organisiert. Sie unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht, da sie keine Versicherungsverträge abschließen, sondern lediglich Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erbringen. Die rechtliche Grundlage bildet § 1b Abs. 4 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).

Funktionsweise der Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse funktioniert nach dem sogenannten Umlageverfahren oder dem Kapitaldeckungsverfahren. Im Umlageverfahren werden die Beiträge der Arbeitgeber direkt zur Finanzierung der laufenden Leistungen verwendet, während im Kapitaldeckungsverfahren ein Kapitalstock aufgebaut wird, aus dem später die Leistungen erbracht werden.

Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Unterstützungskasse, die diese treuhänderisch verwaltet. Die Kasse gewährt den Arbeitnehmern im Versorgungsfall (z. B. bei Erreichen der Altersgrenze, Invalidität oder Tod) die vereinbarten Leistungen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Unterstützungskasse.

Ein zentrales Merkmal der Unterstützungskasse ist die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers. Sollte die Unterstützungskasse nicht in der Lage sein, die zugesagten Leistungen zu erbringen, haftet der Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen.

Vorteile der Unterstützungskasse

  • Flexibilität: Unterstützungskassen bieten eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Versorgungszusagen. Sie eignen sich besonders für Unternehmen, die individuelle Lösungen für ihre Mitarbeiter anbieten möchten.
  • Steuerliche Vorteile: Beiträge des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben abziehbar. Für den Arbeitnehmer sind die Beiträge bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG).
  • Keine Versicherungsaufsicht: Da Unterstützungskassen keine Versicherungsverträge abschließen, unterliegen sie nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dies ermöglicht eine kostengünstigere Verwaltung.
  • Unabhängigkeit von externen Anbietern: Unternehmen können eine eigene Unterstützungskasse gründen oder sich einer überbetrieblichen Kasse anschließen, was eine größere Unabhängigkeit von externen Versicherern ermöglicht.
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Nachteile und Risiken

  • Haftungsrisiko: Trotz der Übertragung der Versorgungsverpflichtung auf die Unterstützungskasse bleibt der Arbeitgeber subsidiär haftbar. Dies kann insbesondere bei finanziellen Schwierigkeiten der Kasse relevant werden.
  • Komplexität: Die Einrichtung und Verwaltung einer Unterstützungskasse erfordert fachliches Know-how, insbesondere in rechtlichen und steuerlichen Fragen. Unternehmen sind oft auf externe Berater angewiesen.
  • Begrenzte Portabilität: Im Gegensatz zu versicherungsförmigen Durchführungswegen wie der Direktversicherung oder der Pensionskasse ist die Übertragbarkeit von Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel eingeschränkt.
  • Finanzierungsrisiko: Bei rückgedeckten Unterstützungskassen besteht das Risiko, dass die Rückdeckungsversicherung nicht ausreicht, um die zugesagten Leistungen zu finanzieren.

Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung der Unterstützungskasse ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer von großer Bedeutung:

  • Arbeitgeber: Beiträge an die Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben abziehbar. Dies gilt sowohl für laufende Beiträge als auch für Einmalzahlungen. Die steuerliche Anerkennung setzt voraus, dass die Unterstützungskasse als solche anerkannt ist und die Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Grenzen liegen.
  • Arbeitnehmer: Beiträge des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind für den Arbeitnehmer bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Zusätzlich können weitere 1.800 Euro steuerfrei sein, sofern keine pauschal versteuerten Beiträge im Rahmen der Riester-Förderung geleistet werden.
  • Leistungen: Die späteren Leistungen aus der Unterstützungskasse unterliegen der vollen Besteuerung als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 5 EStG). Dies gilt sowohl für Renten- als auch für Kapitalleistungen.

Unterschiede zu anderen Durchführungswegen

Die Unterstützungskasse unterscheidet sich in mehreren Punkten von anderen Durchführungswegen der bAV:

KriteriumUnterstützungskasseDirektzusagePensionskasseDirektversicherungPensionsfonds
Rechtliche SelbstständigkeitJaNeinJaNeinJa
Haftung des ArbeitgebersSubsidiärVollNeinNeinNein
VersicherungsaufsichtNeinNeinJaJaJa
Steuerliche FörderungJa (§ 3 Nr. 63 EStG)NeinJa (§ 3 Nr. 63 EStG)Ja (§ 3 Nr. 63 EStG)Ja (§ 3 Nr. 63 EStG)
PortabilitätEingeschränktEingeschränktHochHochHoch

Praktische Umsetzung

Die Einrichtung einer Unterstützungskasse erfordert mehrere Schritte:

  1. Gründung der Unterstützungskasse: Die Kasse kann als eingetragener Verein, GmbH oder Stiftung gegründet werden. In der Praxis schließen sich viele Unternehmen überbetrieblichen Unterstützungskassen an, um Verwaltungsaufwand und Kosten zu sparen.
  2. Festlegung der Versorgungsordnung: Der Arbeitgeber legt in einer Versorgungsordnung die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung fest, z. B. Leistungsarten, Leistungsvoraussetzungen und Finanzierungsmodalitäten.
  3. Beitragszahlung: Der Arbeitgeber zahlt die vereinbarten Beiträge an die Unterstützungskasse. Diese können als laufende Beiträge oder als Einmalzahlungen geleistet werden.
  4. Rückdeckung: Um das Finanzierungsrisiko zu minimieren, schließen viele Unterstützungskassen eine Rückdeckungsversicherung ab. Diese dient der Absicherung der zugesagten Leistungen.
  5. Leistungserbringung: Im Versorgungsfall erbringt die Unterstützungskasse die vereinbarten Leistungen an den Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene.

Fazit

Die Unterstützungskasse ist ein bewährter und flexibler Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der sich insbesondere für Unternehmen eignet, die individuelle Lösungen für ihre Mitarbeiter anbieten möchten. Durch die rechtliche Selbstständigkeit der Kasse und die steuerlichen Vorteile bietet sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. Allerdings sind die Komplexität der Einrichtung und das verbleibende Haftungsrisiko des Arbeitgebers zu beachten. Eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls die Einbindung externer Berater sind daher unerlässlich.

FAQ

Häufige Fragen

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