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Für Handwerksunternehmen

Entgeltumwandlung für Unternehmen im Handwerk: Grundlagen und Praxis

Besonderheiten tarifgebundener und saisonabhängiger Betriebe.

Im Handwerk trifft die Entgeltumwandlung auf tarifliche Regelungen und schwankende Monatslöhne. Diese Seite zeigt, welche Punkte deshalb vor der Einführung zu klären sind.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 4 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmern, Teile ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
  • Für Handwerksbetriebe kann dies steuerliche Vorteile und eine höhere Mitarbeiterbindung bedeuten.
  • Die Umsetzung erfordert klare Kommunikation und eine gut durchdachte Strategie.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter langfristig binden und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen möchten. Besonders für Handwerksbetriebe bietet die Entgeltumwandlung attraktive Möglichkeiten, um sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu entlasten. Doch wie funktioniert die Entgeltumwandlung genau, und welche Vorteile bringt sie speziell für Handwerksunternehmen mit sich?

Was ist Entgeltumwandlung?

Die Entgeltumwandlung ist ein Modell der betrieblichen Altersversorgung, bei dem Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Dieser Betrag wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und in eine Versicherungs- oder Pensionskassenlösung eingezahlt. Dadurch verringert sich das steuer- und sozialabgabenpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers, was zu einer direkten Ersparnis führt.

Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er einen Teil der Sozialabgaben einspart, da die umgewandelten Beträge nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Gleichzeitig stärkt er die Mitarbeiterbindung, da die betriebliche Altersversorgung als attraktive Zusatzleistung wahrgenommen wird.

Vorteile der Entgeltumwandlung für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe stehen oft vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Die Entgeltumwandlung kann hier ein entscheidender Faktor sein, da sie nicht nur finanzielle Vorteile bietet, sondern auch die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber steigert.

Steuerliche Vorteile

Ein wesentlicher Vorteil der Entgeltumwandlung liegt in den steuerlichen Ersparnissen. Da die umgewandelten Beträge nicht als steuerpflichtiges Einkommen gelten, reduzieren sich sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialabgaben für den Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber entfällt die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf den umgewandelten Betrag, was zu einer direkten Kostenersparnis führt.

Mitarbeiterbindung und -motivation

Die betriebliche Altersversorgung ist ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Gerade in Handwerksbetrieben, wo Fachkräfte oft schwer zu finden sind, kann eine gut strukturierte bAV den Unterschied machen. Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt und sind eher bereit, langfristig im Unternehmen zu bleiben.

Flexibilität und individuelle Gestaltung

Die Entgeltumwandlung bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine hohe Flexibilität. Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, wie viel seines Gehalts er umwandeln möchte – innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Der Arbeitgeber wiederum kann zwischen verschiedenen Durchführungswegen wählen, wie beispielsweise Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.

Umsetzung der Entgeltumwandlung im Handwerk

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Die Einführung der Entgeltumwandlung in einem Handwerksbetrieb erfordert eine klare Strategie und eine gute Kommunikation mit den Mitarbeitern. Hier sind einige Schritte, die bei der Umsetzung helfen können:

1. Information und Aufklärung

Bevor die Entgeltumwandlung eingeführt wird, sollten alle Mitarbeiter umfassend über die Vorteile und Möglichkeiten informiert werden. Schulungen oder Informationsveranstaltungen können helfen, mögliche Vorbehalte abzubauen und die Akzeptanz zu erhöhen.

2. Wahl des richtigen Durchführungswegs

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Entgeltumwandlung umzusetzen. Handwerksbetriebe sollten sich genau informieren und gegebenenfalls externe Berater hinzuziehen, um den passenden Durchführungsweg zu wählen. Beliebte Optionen sind Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.

3. Vertragsgestaltung und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Entgeltumwandlung muss vertraglich geregelt werden. Hier ist es wichtig, alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und die Verträge entsprechend zu gestalten. Eine enge Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt oder Steuerberater kann hier sinnvoll sein.

4. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Die betriebliche Altersversorgung sollte nicht als einmalige Maßnahme betrachtet werden, sondern als ein dynamischer Prozess. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die gewählten Lösungen weiterhin den Bedürfnissen der Mitarbeiter und des Unternehmens entsprechen.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Trotz der vielen Vorteile gibt es auch Herausforderungen bei der Einführung der Entgeltumwandlung. Einige Mitarbeiter könnten beispielsweise Bedenken haben, auf einen Teil ihres Bruttogehalts zu verzichten. Hier ist eine transparente Kommunikation entscheidend, um die langfristigen Vorteile zu verdeutlichen.

Ein weiterer Punkt ist die administrative Umsetzung. Handwerksbetriebe haben oft nicht die personellen Ressourcen, um komplexe bAV-Modelle selbst zu verwalten. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern oder die Nutzung von Softwarelösungen kann hier Abhilfe schaffen.

Fazit

Die Entgeltumwandlung ist ein mächtiges Instrument für Handwerksbetriebe, um steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung zu stärken. Durch eine gut durchdachte Strategie und eine klare Kommunikation können Handwerksunternehmen die betriebliche Altersversorgung erfolgreich einführen und langfristig davon profitieren.

Tarifvorbehalt zuerst prüfen

Nach § 17 Abs. 3 BetrAVG kann Entgelt, das auf einem Tarifvertrag beruht, nur umgewandelt werden, soweit der Tarifvertrag dies zulässt. In tarifgebundenen Handwerksbetrieben ist deshalb zuerst zu klären, ob eine Öffnungsklausel besteht und ob eine gemeinsame Einrichtung oder Zusatzversorgungskasse vorgesehen ist. Übertarifliche Bestandteile bleiben davon unberührt.

Praktische Gestaltung bei schwankendem Entgelt

SituationEmpfohlene Regelung
Auftragsschwache Monatefester Eurobetrag statt Prozentsatz, Aussetzen schriftlich regeln
Saisonale KurzarbeitBeitragsfreistellung vorab vereinbaren
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeldgesonderte Vereinbarung, Jahresgrenzen beachten
Auszubildendearbeitgeberfinanzierter Beitrag statt Umwandlung prüfen

Checkliste vor dem Start

  • Tarifvertrag und etwaige Zusatzversorgungskasse geprüft
  • Anbieter und Beitragsform festgelegt
  • Zuschussregel schriftlich fixiert
  • Lohnbüro informiert und Abrechnungsart angelegt
  • Informationsschreiben an die Belegschaft dokumentiert

Weiterführend

Beträge lassen sich im Rechner zur Entgeltumwandlung prüfen. Fachlich passen Entgeltumwandlung im Überblick, Entgeltumwandlung bei Tarifbindung sowie Arbeitgeberzuschuss. Branchenbezogen: bAV im Handwerk.

FAQ

Häufige Fragen

Der maximale Betrag für die Entgeltumwandlung ist gesetzlich geregelt und kann sich jährlich ändern. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung im jeweiligen Kalenderjahr.

Ja, die Entgeltumwandlung kann auch für bestehende Mitarbeiter eingeführt werden. Es ist jedoch wichtig, alle Mitarbeiter umfassend zu informieren und die Änderungen vertraglich zu regeln.

Es gibt verschiedene Durchführungswege, darunter Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direktzusage. Jeder Weg hat seine eigenen Vor- und Nachteile, die je nach Unternehmenssituation abgewogen werden sollten.

Die umgewandelten Beträge sind nicht sozialversicherungspflichtig, was bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge einsparen können.

Nein, die Entgeltumwandlung ist nicht verpflichtend. Jeder Mitarbeiter kann selbst entscheiden, ob er einen Teil seines Gehalts umwandeln möchte.

Quellen

Zuletzt inhaltlich aktualisiert am 01.09.2026. Quellen zu diesem Zeitpunkt abgerufen.

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