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Für Handwerksbetriebe, Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Entgeltumwandlung im Handwerk: Definition und Praxis

Wie Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter von der Entgeltumwandlung profitieren

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gewinnt im Handwerk zunehmend an Bedeutung. Ein zentrales Instrument dabei ist die Entgeltumwandlung. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff, und wie lässt sich die Entgeltumwandlung im Handwerk sinnvoll umsetzen?

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Entgeltumwandlung ermöglicht die Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in Altersvorsorge.
  • Sie ist steuerlich und sozialabgabenbegünstigt.
  • Besonders für Handwerksbetriebe bietet sie flexible Gestaltungsmöglichkeiten.

Was ist Entgeltumwandlung?

Die Entgeltumwandlung bezeichnet den Prozess, bei dem Teile des Bruttoentgelts eines Arbeitnehmers direkt in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Statt als Barlohn ausgezahlt zu werden, fließen diese Beträge in eine Versorgungszusage – etwa eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Dadurch reduziert sich das sofort verfügbare Einkommen, gleichzeitig wird aber auch die steuer- und sozialabgabenpflichtige Bemessungsgrundlage verringert.

Für Handwerksbetriebe bietet die Entgeltumwandlung eine attraktive Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Altersvorsorge anzubieten, ohne selbst hohe finanzielle Zusatzlasten tragen zu müssen. Arbeitnehmer wiederum profitieren von der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigung.

Rechtliche Grundlagen der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Seit der Reform im Jahr 2018 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen, sofern der Arbeitnehmer dies wünscht.

Im Handwerk gelten dabei dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie in anderen Branchen. Allerdings können tarifvertragliche Regelungen oder betriebliche Vereinbarungen zusätzliche Spielräume eröffnen. Es ist daher ratsam, sich über branchenspezifische Besonderheiten zu informieren.

Vorteile der Entgeltumwandlung im Handwerk

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Die Entgeltumwandlung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer im Handwerk zahlreiche Vorteile:

  • Steuerliche Vorteile: Die umgewandelten Beträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Dies führt zu einer immediate Steigerung des Nettoeinkommens.
  • Sozialversicherungsrechtliche Begünstigung: Da die umgewandelten Beträge nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, sinken die Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Handwerksbetriebe, die eine Entgeltumwandlung anbieten, können sich als attraktive Arbeitgeber positionieren und so Fachkräfte gewinnen und binden.
  • Flexibilität: Die Entgeltumwandlung kann individuell gestaltet werden, sodass sie den Bedürfnissen der Mitarbeiter entspricht.

Umsetzung der Entgeltumwandlung im Handwerk

Die Umsetzung der Entgeltumwandlung im Handwerk erfordert einige Schritte:

  1. Information der Mitarbeiter: Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter umfassend über die Möglichkeiten und Vorteile der Entgeltumwandlung informieren.
  2. Wahl des Durchführungswegs: Es muss entschieden werden, welcher Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse) gewählt wird.
  3. Vertragsabschluss: Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit dem gewählten Versorgungsträger ab.
  4. Gehaltsumwandlung: Die vereinbarten Beträge werden vom Bruttoentgelt abgezogen und an den Versorgungsträger überwiesen.

Es ist empfehlenswert, sich bei der Umsetzung von einem Fachberater unterstützen zu lassen, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Trotz der vielen Vorteile gibt es auch Herausforderungen bei der Entgeltumwandlung im Handwerk:

  • Komplexität: Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen können komplex sein. Hier hilft eine gute Beratung.
  • Akzeptanz bei Mitarbeitern: Nicht alle Mitarbeiter sind sofort von der Idee einer Gehaltsumwandlung überzeugt. Eine transparente Kommunikation ist entscheidend.
  • Verwaltungsaufwand: Die Umsetzung erfordert einen gewissen Verwaltungsaufwand. Moderne Softwarelösungen können hier entlasten.

Mit der richtigen Herangehensweise lassen sich diese Herausforderungen jedoch gut bewältigen.

Fazit

Die Entgeltumwandlung ist ein wertvolles Instrument der betrieblichen Altersversorgung, das auch im Handwerk zunehmend an Bedeutung gewinnt. Sie bietet steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile und kann dazu beitragen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Durch eine sorgfältige Planung und Umsetzung können Handwerksbetriebe die Entgeltumwandlung erfolgreich in ihre Personalstrategie integrieren.

FAQ

Häufige Fragen

Der maximale Betrag, der steuerfrei umgewandelt werden kann, beträgt derzeit 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Für 2023 liegt dieser Wert bei 6.624 Euro pro Jahr.

Ja, die Entgeltumwandlung kann auch für bestehende Arbeitsverhältnisse eingeführt werden. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, sofern sie dies wünschen.

Es gibt verschiedene Durchführungswege, darunter die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage. Jeder Weg hat seine eigenen Vor- und Nachteile.

Die umgewandelten Beträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen sinken.

Grundsätzlich ja, allerdings gelten für geringfügig Beschäftigte besondere Regelungen. Hier sollte eine individuelle Beratung erfolgen.
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