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Für Handwerksbetriebe, Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Entgeltumwandlung in der Praxis im Handwerk

Wie Handwerksbetriebe die betriebliche Altersversorgung effektiv nutzen können

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gewinnt im Handwerk zunehmend an Bedeutung. Ein zentrales Instrument dabei ist die Entgeltumwandlung. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, Teile ihres Bruttoentgelts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Für Handwerksbetriebe bietet dies die Chance, attraktive Zusatzleistungen anzubieten und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben zu sparen.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Entgeltumwandlung ermöglicht es, Teile des Bruttolohns in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
  • Steuerliche Vorteile und Sozialabgabenersparnisse sind zentrale Pluspunkte.
  • Handwerksbetriebe können damit attraktive Zusatzleistungen für Mitarbeiter schaffen.

Was ist Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohns. Dieser Betrag wird stattdessen in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Die Umwandlung kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Für das Jahr 2023 liegt diese Grenze bei 87.600 Euro im Westen und 82.800 Euro im Osten Deutschlands.

Vorteile der Entgeltumwandlung im Handwerk

Die Entgeltumwandlung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile:

  • Steuerliche Vorteile: Die umgewandelten Beträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Handwerksbetriebe können durch die bAV ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und qualifizierte Fachkräfte gewinnen und halten.
  • Sicherheit für Arbeitnehmer: Die betriebliche Altersversorgung bietet Arbeitnehmern eine zusätzliche Absicherung im Alter.

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Die Umsetzung der Entgeltumwandlung im Handwerk erfordert einige Schritte:

  1. Information der Mitarbeiter: Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter umfassend über die Möglichkeiten und Vorteile der Entgeltumwandlung informieren.
  2. Wahl des Durchführungswegs: Es gibt verschiedene Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Die Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen des Betriebs ab.
  3. Vertragsabschluss: Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit dem gewählten Versorgungsträger ab. Die Entgeltumwandlung wird dann im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung festgehalten.
  4. Laufende Verwaltung: Die Verwaltung der bAV erfordert eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung. Hier können digitale Lösungen wie die von bav.software unterstützen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Entgeltumwandlung ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Entgeltumwandlung zu ermöglichen, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Besonderheiten, die beachtet werden müssen. So ist beispielsweise die Entgeltumwandlung während der Elternzeit oder bei geringfügiger Beschäftigung nicht immer möglich.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Trotz der vielen Vorteile gibt es auch Herausforderungen bei der Umsetzung der Entgeltumwandlung im Handwerk:

  • Komplexität der Verwaltung: Die Verwaltung der bAV kann komplex und zeitaufwendig sein. Digitale Lösungen können hier entlasten.
  • Kommunikation mit den Mitarbeitern: Viele Arbeitnehmer sind mit dem Thema bAV nicht vertraut. Eine klare und verständliche Kommunikation ist daher essenziell.
  • Kosten: Die Einrichtung und Verwaltung der bAV kann mit Kosten verbunden sein. Diese sollten jedoch im Verhältnis zu den Vorteilen gesehen werden.

Fazit

Die Entgeltumwandlung bietet Handwerksbetrieben eine hervorragende Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zu fördern und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Eine sorgfältige Planung und Umsetzung ist jedoch entscheidend für den Erfolg. Mit den richtigen Partnern und digitalen Lösungen kann die bAV zu einem zentralen Baustein der Mitarbeiterbindung und -gewinnung im Handwerk werden.

FAQ

Häufige Fragen

Der maximale Betrag, der durch Entgeltumwandlung umgewandelt werden kann, beträgt vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Für das Jahr 2023 liegt diese Grenze bei 87.600 Euro im Westen und 82.800 Euro im Osten Deutschlands.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltumwandlung. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, beispielsweise während der Elternzeit oder bei geringfügiger Beschäftigung.

Es gibt verschiedene Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Die Wahl des Durchführungswegs hängt von den individuellen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen des Betriebs ab.

Die umgewandelten Beträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Dies führt zu einer direkten Ersparnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die Verwaltung der bAV kann durch digitale Lösungen wie die von bav.software vereinfacht werden. Diese bieten Unterstützung bei der Einrichtung, Verwaltung und Kommunikation der bAV.
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