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Entgeltumwandlung: Erklärung in der Lohnabrechnung

Wie die Entgeltumwandlung in der Lohnabrechnung funktioniert und was Sie beachten müssen

Die Entgeltumwandlung ist ein zentrales Instrument der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttoentgelts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Doch wie genau funktioniert das, und was bedeutet das für die Lohnabrechnung? Dieser Artikel erklärt die Entgeltumwandlung praxisnah und zeigt auf, worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten müssen.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Entgeltumwandlung reduziert das Bruttoeinkommen zugunsten der Altersvorsorge.
  • Sie ist steuer- und sozialabgabenbegünstigt.
  • Die Umsetzung erfolgt direkt über die Lohnabrechnung.

Was ist Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohns. Dieser Betrag wird stattdessen in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Der Vorteil: Die umgewandelten Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei, solange sie bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Dadurch spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben, während gleichzeitig die Altersvorsorge gestärkt wird.

Die Entgeltumwandlung ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt und kann über verschiedene Durchführungswege umgesetzt werden, etwa über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.

Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung auf die Lohnabrechnung aus?

In der Lohnabrechnung wird die Entgeltumwandlung als Abzug vom Bruttoentgelt ausgewiesen. Das bedeutet, dass der umgewandelte Betrag nicht als auszahlbarer Lohn erscheint, sondern direkt in die betriebliche Altersvorsorge fließt. Dadurch verringert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat ein monatliches Bruttoentgelt von 3.500 Euro. Er entscheidet sich, 100 Euro davon in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. In der Lohnabrechnung werden dann nur noch 3.400 Euro als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen ausgewiesen. Die 100 Euro erscheinen als separate Position für die Entgeltumwandlung.

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Die Entgeltumwandlung bietet steuerliche Vorteile, da die umgewandelten Beiträge nicht der Lohnsteuer unterliegen. Zudem sind sie bis zu bestimmten Höchstgrenzen auch sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer weniger Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen muss.

Allerdings gibt es hier Grenzen: Seit 2019 sind die Beiträge zur Entgeltumwandlung nur noch bis zu einem Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei. Liegt der umgewandelte Betrag darüber, fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

Praktische Umsetzung der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Der Arbeitnehmer muss einen Antrag stellen, in dem er den gewünschten Umwandlungsbetrag angibt. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, diesen Betrag an den gewählten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung weiterzuleiten.

Wichtig ist, dass die Entgeltumwandlung nicht rückgängig gemacht werden kann, sobald sie vereinbart wurde. Arbeitnehmer sollten sich daher gut überlegen, welcher Betrag umgewandelt werden soll. Eine individuelle Beratung durch einen Fachmann kann hier sinnvoll sein.

Vor- und Nachteile der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung bietet einige Vorteile:

  • Steuerersparnis: Durch die Verringerung des steuerpflichtigen Einkommens spart der Arbeitnehmer Steuern.
  • Sozialabgabenersparnis: Auch die Sozialversicherungsbeiträge verringern sich, was zu einer höheren Nettoauszahlung führt.
  • Altersvorsorge: Der Arbeitnehmer baut zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersversorgung auf.

Allerdings gibt es auch einige Punkte zu beachten:

  • Geringeres Nettoeinkommen: Durch die Umwandlung steht dem Arbeitnehmer weniger Geld zur Verfügung.
  • Keine Flexibilität: Die Umwandlung ist bindend und kann nicht einfach geändert werden.
  • Sozialversicherungsgrenzen: Bei hohen Umwandlungsbeträgen können Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Fazit

Die Entgeltumwandlung ist ein attraktives Instrument, um steuer- und sozialabgabenbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Sie wirkt sich direkt auf die Lohnabrechnung aus, indem der umgewandelte Betrag vom Bruttoentgelt abgezogen wird. Arbeitnehmer sollten jedoch genau prüfen, welcher Betrag für sie sinnvoll ist, und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch nehmen.

FAQ

Häufige Fragen

Nein, die Entgeltumwandlung ist bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden, sobald sie vereinbart wurde.

Der umgewandelte Betrag ist bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

Die Entgeltumwandlung kann über verschiedene Durchführungswege umgesetzt werden, etwa über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.

Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltumwandlung anzubieten, sofern er eine betriebliche Altersversorgung anbietet.

Die umgewandelten Beiträge sind steuerfrei und reduzieren somit das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers.
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