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Entgeltumwandlung: Erklärung für Mitarbeiter

Für Beschäftigte ohne Vorkenntnisse erklärt.

Diese Seite richtet sich an Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber ein Angebot zur Entgeltumwandlung erhalten haben und wissen möchten, was das konkret für das Nettogehalt und die spätere Rente bedeutet.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 3 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Entgeltumwandlung ist eine freiwillige Gehaltsumwandlung in Altersvorsorge.
  • Sie bietet steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile.
  • Mitarbeiter können damit aktiv ihre betriebliche Altersversorgung gestalten.

Die Entgeltumwandlung ist ein zentraler Baustein der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Sie ermöglicht es Mitarbeitern, einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Doch wie funktioniert dieses Modell genau, welche Vorteile bietet es und was müssen Mitarbeiter beachten?

Was ist Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttogehalts. Dieser Betrag wird stattdessen in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Die Umwandlung erfolgt direkt vom Bruttolohn, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Dadurch profitieren Mitarbeiter von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen.

Die Entgeltumwandlung ist freiwillig und setzt eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Sie ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und wird im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Der Prozess der Entgeltumwandlung ist relativ einfach. Der Mitarbeiter entscheidet sich, einen bestimmten Betrag seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Dieser Betrag wird dann direkt vom Arbeitgeber an den Versorgungsträger, z. B. eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, überwiesen.

Der umgewandelte Betrag unterliegt nicht der Einkommensteuer und ist bis zu einer bestimmten Grenze auch sozialversicherungsfrei. Dadurch erhöht sich das Nettogehalt des Mitarbeiters, da weniger Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Vorteile der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung bietet mehrere Vorteile für Mitarbeiter:

  • Steuerliche Vorteile: Der umgewandelte Betrag wird nicht als steuerpflichtiges Einkommen behandelt, was zu einer immediate Steuerersparnis führt.
  • Sozialversicherungsrechtliche Vorteile: Bis zu einer bestimmten Grenze sind die umgewandelten Beträge auch sozialversicherungsfrei, was die Abgabenlast weiter reduziert.
  • Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge: Die Entgeltumwandlung ermöglicht es Mitarbeitern, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen, die über die gesetzliche Rente hinausgeht.
  • Flexibilität: Mitarbeiter können selbst entscheiden, wie viel sie umwandeln möchten, innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Was müssen Mitarbeiter beachten?

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Bevor Mitarbeiter sich für eine Entgeltumwandlung entscheiden, sollten sie einige Punkte beachten:

  • Vertragliche Vereinbarung: Die Entgeltumwandlung muss vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
  • Höhe der Umwandlung: Es gibt gesetzliche Grenzen für die Höhe der Umwandlung. Diese sollten beachtet werden, um die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile voll auszuschöpfen.
  • Anlageform: Mitarbeiter sollten sich über die verschiedenen Anlageformen der betrieblichen Altersversorgung informieren und die für sie passende wählen.
  • Beratung: Es kann sinnvoll sein, sich von einem unabhängigen Berater oder einem Experten für betriebliche Altersversorgung beraten zu lassen.

Fazit

Die Entgeltumwandlung ist eine attraktive Möglichkeit für Mitarbeiter, ihre betriebliche Altersversorgung zu stärken und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Durch die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge können Mitarbeiter aktiv ihre finanzielle Zukunft gestalten. Wichtig ist, sich gut zu informieren und die verschiedenen Optionen zu prüfen, um die beste Entscheidung zu treffen.

In einem Satz

Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttoentgelts; der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag stattdessen in einen Vorsorgevertrag ein. Weil auf diesen Teil zunächst keine Lohnsteuer und – bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze – keine Sozialabgaben anfallen, sinkt Ihr Netto weniger stark als der eingezahlte Betrag.

Beispiel: 100 Euro Umwandlung

PositionBetrag
Umgewandeltes Brutto100,00 Euro
Arbeitgeberzuschuss (15 Prozent, soweit Ersparnis)15,00 Euro
Beitrag in den Vertrag115,00 Euro
Rückgang des Nettoentgeltsje nach Steuerklasse und Krankenkasse deutlich unter 100 Euro

Den genauen Nettoeffekt für Ihre Situation zeigt der Rechner; pauschale Prozentangaben wären hier unseriös, weil Steuerklasse, Kirchensteuer und Zusatzbeitrag der Krankenkasse eine große Rolle spielen.

Was ehrlicherweise dagegen spricht

  • Die Beiträge zur gesetzlichen Rente sinken leicht, weil weniger beitragspflichtiges Entgelt vorliegt.
  • Auf die spätere Betriebsrente fallen in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge an, oberhalb eines Freibetrags nach § 229 SGB V.
  • Das Geld ist bis zum Rentenbeginn gebunden und steht nicht kurzfristig zur Verfügung.
  • Auch Krankengeld oder Arbeitslosengeld können sich geringfügig verringern.

Selbst nachrechnen

Ihre persönlichen Werte können Sie im Rechner zur Entgeltumwandlung einsetzen. Weiterführend: Entgeltumwandlung im Überblick, Vorteile der bAV für Beschäftigte und Arbeitgeberzuschuss. Was Ihr Arbeitgeber dazu bereitstellen kann, zeigt das Mitarbeiterportal.

FAQ

Häufige Fragen

Der maximale Betrag für die Entgeltumwandlung ist gesetzlich geregelt und kann sich jährlich ändern. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 8% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung im jeweiligen Kalenderjahr.

Die Entgeltumwandlung ist eine langfristige Vereinbarung. Eine Kündigung ist in der Regel nicht ohne weiteres möglich, da sie vertraglich festgelegt wird. Es ist wichtig, die vertraglichen Bedingungen zu prüfen.

Es gibt verschiedene Anlageformen wie Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direktzusagen. Jede Form hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die individuell geprüft werden sollten.

Die Entgeltumwandlung kann sich auf die gesetzliche Rente auswirken, da der umgewandelte Betrag nicht in die Rentenversicherung einfließt. Allerdings wird dies durch die betriebliche Altersversorgung ausgeglichen.

Nein, die Entgeltumwandlung muss prospektiv vereinbart werden und kann nicht rückwirkend vorgenommen werden.
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