Direktversicherung im Handwerk: Grundlagen und Praxisbeispiel
Beispiele für Betriebe mit gewerblichen Löhnen und Saisonverlauf.
Handwerksbetriebe haben andere Ausgangslagen als Bürobetriebe: schwankende Monatslöhne, Auszubildende mit geringem Entgelt und wechselnde Auftragslage. Diese Seite rechnet die Direktversicherung an drei typischen Beschäftigtengruppen durch.
Die wichtigsten Fakten
- Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt.
- Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Flexible Gestaltungsmöglichkeiten, auch für kleine Betriebe.
- Besonders attraktiv im Handwerk durch einfache Umsetzung.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Besonders im Handwerk, wo die Altersvorsorge oft eine untergeordnete Rolle spielt, kann die Direktversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Dieser Artikel erklärt, was eine Direktversicherung ist, welche Vorteile sie bietet und wie sie konkret im Handwerk umgesetzt werden kann.
Was ist eine Direktversicherung?
Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Sie dient der Altersvorsorge und wird durch den Arbeitgeber finanziert. Die Beiträge können dabei entweder vollständig vom Arbeitgeber übernommen oder durch eine Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer mitfinanziert werden.
Die Direktversicherung ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und zeichnet sich durch ihre Einfachheit und Flexibilität aus. Sie ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv, da sie ohne großen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden kann.
Vorteile der Direktversicherung
Die Direktversicherung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber: Die Beiträge zur Direktversicherung können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
- Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer: Die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialabgabenfrei.
- Flexibilität: Die Direktversicherung kann individuell gestaltet werden, z. B. durch die Wahl der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsbedingungen.
- Einfache Umsetzung: Im Vergleich zu anderen Durchführungswegen der bAV ist die Direktversicherung einfach und unkompliziert umzusetzen.
Direktversicherung im Handwerk: Ein Praxisbeispiel
Ein konkretes Beispiel aus dem Handwerk zeigt, wie die Direktversicherung in der Praxis funktionieren kann. Nehmen wir an, ein Handwerksbetrieb mit 10 Mitarbeitern möchte eine betriebliche Altersversorgung einführen. Der Arbeitgeber entscheidet sich für die Direktversicherung und wählt eine Lebensversicherung mit einer monatlichen Beitragszahlung von 100 Euro pro Mitarbeiter.
Der Arbeitgeber kann diese Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Die Mitarbeiter profitieren ebenfalls, da die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei sind. Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich das Bruttogehalt der Mitarbeiter, was zu einer geringeren Steuer- und Sozialabgabenlast führt.
In diesem Beispiel spart der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben, während die Mitarbeiter von einer zusätzlichen Altersvorsorge profitieren. Die Direktversicherung bietet somit eine Win-Win-Situation für beide Seiten.
Umsetzung der Direktversicherung im Handwerk
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Die Umsetzung der Direktversicherung im Handwerk ist relativ einfach. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Beratung: Ein Versicherungsberater oder ein Fachmann für betriebliche Altersversorgung sollte hinzugezogen werden, um die besten Optionen zu besprechen.
- Auswahl der Versicherungsgesellschaft: Es gibt zahlreiche Anbieter von Direktversicherungen. Ein Vergleich der Konditionen und Leistungen ist ratsam.
- Vertragsabschluss: Der Arbeitgeber schließt die Versicherungsverträge für die Mitarbeiter ab.
- Information der Mitarbeiter: Die Mitarbeiter sollten über die Vorteile und Bedingungen der Direktversicherung informiert werden.
- Regelmäßige Überprüfung: Die Direktversicherung sollte regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Mitarbeiter und des Unternehmens entspricht.
Fazit
Die Direktversicherung ist eine attraktive Option für die betriebliche Altersversorgung im Handwerk. Sie bietet steuerliche Vorteile, ist einfach umzusetzen und kann individuell gestaltet werden. Durch die Einführung einer Direktversicherung können Handwerksbetriebe ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Altersvorsorge bieten und gleichzeitig Steuern sparen.
Es ist jedoch wichtig, sich umfassend beraten zu lassen und die verschiedenen Optionen zu vergleichen, um die beste Lösung für den jeweiligen Betrieb zu finden. Die Direktversicherung ist ein wichtiger Baustein der betrieblichen Altersversorgung und kann dazu beitragen, die Attraktivität des Handwerksbetriebs als Arbeitgeber zu steigern.
Drei Beispiele aus einem Handwerksbetrieb
| Beschäftigte | Monatsbrutto | Gestaltung |
|---|---|---|
| Auszubildende im 2. Jahr | rund 950 Euro | arbeitgeberfinanzierter Beitrag, Förderbetrag nach § 100 EStG prüfen |
| Geselle | rund 3.200 Euro | Entgeltumwandlung 100 Euro zuzüglich 15 Prozent Zuschuss, soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden |
| Meister mit Führungsaufgabe | rund 5.000 Euro | höhere Umwandlung, Grenzen von 676 und 338 Euro im Blick behalten |
Der Förderbetrag nach § 100 EStG kommt für Beschäftigte mit einem laufenden Arbeitslohn bis 2.575 Euro monatlich in Betracht; gefördert werden 30 Prozent eines zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags von mindestens 240 und höchstens 960 Euro im Jahr; der Förderbetrag beträgt höchstens 288 Euro je Beschäftigte und Jahr.
Schwankende Löhne und Saison
Bei stark schwankenden Monatslöhnen empfiehlt sich ein fester Eurobetrag statt eines Prozentsatzes: Der Beitrag bleibt planbar und die Grenzen werden nicht unbeabsichtigt überschritten. Fällt in einem Monat zu wenig Entgelt an, ist zu klären, ob der Beitrag ausgesetzt oder vom Arbeitgeber vorgestreckt wird – schriftlich vereinbart, nicht mündlich.
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Häufige Fragen
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Quellen
- § 100 EStG – Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung
- § 3 Nr. 63 EStG – steuerfreie Beiträge
- Sozialversicherungsrechengrößen 2026 (BMAS)
Zuletzt inhaltlich aktualisiert am 01.09.2026. Quellen zu diesem Zeitpunkt abgerufen.
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