bAV.Software
arbeitgeber
Für Arbeitnehmer, Personalverantwortliche

Betriebliche Altersversorgung (bAV) bei Arbeitgeberwechsel: Was Sie wissen müssen

Ihre Ansprüche sichern und richtig handeln

Ein Arbeitgeberwechsel ist ein bedeutender Schritt im Berufsleben, der oft mit vielen Fragen verbunden ist. Besonders die betriebliche Altersversorgung (bAV) beschäftigt Arbeitnehmer:innen in diesem Zusammenhang. Was passiert mit den bereits erworbenen Ansprüchen? Kann die bAV übertragen werden? Und wie geht es mit den laufenden Beiträgen weiter? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 3 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bleibt auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die bAV fortzuführen oder zu übertragen.
  • Rechtzeitige Information und Planung sind entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Was ist eine betriebliche Altersversorgung?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die dazu dient, die gesetzliche Rente aufzustocken. Sie kann in verschiedenen Durchführungswegen organisiert sein, wie beispielsweise einer Direktversicherung, einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds, einer Unterstützungskasse oder einer Direktzusage. Jeder dieser Durchführungswege hat eigene Regelungen und Besonderheiten, die bei einem Arbeitgeberwechsel relevant werden können.

Rechtliche Grundlagen der bAV bei Arbeitgeberwechsel

Grundsätzlich gilt: Die betriebliche Altersversorgung ist an das Arbeitsverhältnis geknüpft, aber das bedeutet nicht, dass die Ansprüche bei einem Wechsel verloren gehen. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt, unter welchen Bedingungen Ansprüche aus der bAV erhalten bleiben oder übertragen werden können. Entscheidend ist dabei, ob die bAV als beitragsorientierte Leistung, als Leistungszusage oder als Beitragszusage mit Mindestleistung gestaltet ist.

Möglichkeiten der Weiterführung oder Übertragung der bAV

Jetzt aktiv werden

Bestand digitalisieren, Risiken erkennen

Lassen Sie Ihre bAV in wenigen Minuten KI-gestützt analysieren oder erkunden Sie die Plattform.

  • DSGVO-konform
  • Ergebnis in Minuten
  • KI-gestützt

Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es verschiedene Optionen, wie mit der betrieblichen Altersversorgung umgegangen werden kann:

  1. Weiterführung beim alten Arbeitgeber: In einigen Fällen kann die bAV beim bisherigen Arbeitgeber verbleiben. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die bAV über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgewickelt wird. Die Ansprüche bleiben dann bestehen, und die Auszahlung erfolgt später direkt durch den Versicherer oder die Versorgungseinrichtung.
  2. Übertragung auf den neuen Arbeitgeber: Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung der bAV auf den neuen Arbeitgeber. Dies setzt voraus, dass der neue Arbeitgeber ebenfalls eine betriebliche Altersversorgung anbietet und bereit ist, die bestehenden Ansprüche zu übernehmen. Die genauen Modalitäten der Übertragung sollten dabei vertraglich geregelt werden.
  3. Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen können die angesparten Beiträge der bAV auch in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Dies kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, sollte aber genau geprüft werden.
  4. Auszahlung der angesparten Beiträge: In einigen Fällen ist auch eine Auszahlung der angesparten Beiträge möglich. Allerdings kann dies steuerliche Nachteile mit sich bringen, da die Auszahlung in der Regel voll versteuert werden muss. Zudem geht der eigentliche Zweck der bAV, nämlich die Aufstockung der Altersrente, verloren.

Praktische Schritte bei einem Arbeitgeberwechsel

Um sicherzustellen, dass Ihre betriebliche Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel optimal behandelt wird, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Information einholen: Klären Sie frühzeitig mit Ihrem aktuellen und zukünftigen Arbeitgeber, wie die bAV gehandhabt wird. Fordern Sie alle relevanten Unterlagen an und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Experten beraten.
  2. Vergleich der Optionen: Vergleichen Sie die verschiedenen Möglichkeiten der Weiterführung oder Übertragung der bAV. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur die finanziellen Aspekte, sondern auch steuerliche und rechtliche Auswirkungen.
  3. Vertragliche Regelungen prüfen: Achten Sie darauf, dass alle Vereinbarungen zur bAV schriftlich festgehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber oder die Weiterführung beim alten Arbeitgeber.
  4. Steuerliche Auswirkungen beachten: Informieren Sie sich über die steuerlichen Konsequenzen der verschiedenen Optionen. Eine Auszahlung der bAV kann beispielsweise zu einer hohen Steuerlast führen, während eine Übertragung oder Weiterführung steuerlich begünstigt sein kann.

Fazit

Ein Arbeitgeberwechsel muss nicht das Ende Ihrer betrieblichen Altersversorgung bedeuten. Mit der richtigen Planung und Information können Sie Ihre Ansprüche sichern und weiterhin von den Vorteilen der bAV profitieren. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Altersvorsorge auch nach einem Arbeitgeberwechsel optimal aufgestellt ist.

FAQ

Häufige Fragen

Ja, in vielen Fällen können Sie Ihre betriebliche Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen. Dies hängt jedoch von den jeweiligen Vertragsbedingungen und den Möglichkeiten des neuen Arbeitgebers ab.

Falls der neue Arbeitgeber keine bAV anbietet, können Sie Ihre bestehende betriebliche Altersversorgung in der Regel beim alten Arbeitgeber belassen oder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Eine Auszahlung ist ebenfalls möglich, aber oft steuerlich nachteilig.

Ja, eine Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung wird in der Regel voll versteuert. Es können zusätzlich Sozialabgaben fällig werden. Daher ist eine Auszahlung oft nicht die beste Option.

Eine Übertragung ist auch dann möglich, wenn der neue Arbeitgeber eine andere Durchführungsform der bAV nutzt. Allerdings können dabei zusätzliche Kosten oder steuerliche Auswirkungen entstehen, die geprüft werden sollten.

Es gibt keine einheitlichen Fristen, da diese von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängen. Grundsätzlich sollten Sie sich jedoch so früh wie möglich über die Möglichkeiten informieren und die notwendigen Schritte einleiten.
Bereit für den nächsten Schritt?

Bestand digitalisieren, Risiken erkennen

Lassen Sie Ihre bAV in wenigen Minuten KI-gestützt analysieren oder erkunden Sie die Plattform.