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Unverfallbarkeit bei Arbeitgeberwechsel: Was Sie wissen müssen

Sicherheit für Ihre betriebliche Altersversorgung

Ein Arbeitgeberwechsel ist ein bedeutender Schritt im Berufsleben, der oft mit vielen Fragen verbunden ist. Eine der wichtigsten Fragen betrifft die betriebliche Altersversorgung (bAV): Was passiert mit den bereits erworbenen Ansprüchen? Hier kommt der Begriff der Unverfallbarkeit ins Spiel. Dieser Artikel erklärt, was Unverfallbarkeit bedeutet, welche gesetzlichen Regelungen gelten und wie Sie Ihre Ansprüche sichern können.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Unverfallbarkeit schützt Ihre Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Gesetzliche Regelungen sichern Ihre betriebliche Altersversorgung.
  • Praktische Schritte zur Sicherung Ihrer Ansprüche.

Was bedeutet Unverfallbarkeit?

Unverfallbarkeit bedeutet, dass Ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung auch dann erhalten bleiben, wenn Sie das Unternehmen wechseln. Das heißt, die bereits erworbenen Ansprüche "verfallen" nicht, sondern bleiben bestehen. Dies ist besonders wichtig, um die Altersvorsorge auch bei einem Arbeitgeberwechsel abzusichern.

Gesetzliche Regelungen zur Unverfallbarkeit

In Deutschland ist die Unverfallbarkeit gesetzlich geregelt. Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sind die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung unverfallbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Eine Mindestzugehörigkeit zum Unternehmen von fünf Jahren.
  • Das Erreichen eines bestimmten Alters, in der Regel 25 Jahre.

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer ihre betrieblichen Altersversorgungsansprüche nicht verlieren, wenn sie das Unternehmen wechseln.

Praktische Schritte zur Sicherung Ihrer Ansprüche

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Um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung unverfallbar bleiben, sollten Sie einige praktische Schritte beachten:

  1. Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche: Bevor Sie das Unternehmen wechseln, sollten Sie sich genau über Ihre erworbenen Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung informieren.
  2. Prüfen Sie die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit erfüllen.
  3. Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie über Ihre unverfallbaren Ansprüche zu informieren. Scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten nachzufragen.
  4. Dokumentieren Sie Ihre Ansprüche: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente und Bescheide auf, die Ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung belegen.

Besonderheiten und Ausnahmen

Es gibt einige Besonderheiten und Ausnahmen bei der Unverfallbarkeit, die Sie beachten sollten. Beispielsweise können tarifvertragliche Regelungen von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Zudem gibt es Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Branchen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Portabilität der betrieblichen Altersversorgung. In einigen Fällen können die Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Dies ist jedoch nicht immer möglich und hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Fazit

Die Unverfallbarkeit ist ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben. Durch die gesetzlichen Regelungen und praktischen Schritte können Sie sicherstellen, dass Ihre betriebliche Altersversorgung geschützt ist. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Ansprüche und zögern Sie nicht, bei Fragen Ihren Arbeitgeber oder einen Fachberater zu kontaktieren.

FAQ

Häufige Fragen

Unverfallbarkeit bedeutet, dass Ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung auch dann erhalten bleiben, wenn Sie das Unternehmen wechseln. Die bereits erworbenen Ansprüche verfallen nicht.

Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sind die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung unverfallbar, wenn Sie mindestens fünf Jahre dem Unternehmen angehört haben und in der Regel mindestens 25 Jahre alt sind.

Sie sollten sich über Ihre Ansprüche informieren, die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen prüfen, Ihren Arbeitgeber kontaktieren und alle relevanten Dokumente aufbewahren.

In einigen Fällen können die Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Dies hängt jedoch von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab und ist nicht immer möglich.

Ja, es gibt Besonderheiten und Ausnahmen. Beispielsweise können tarifvertragliche Regelungen von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Zudem gibt es Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Branchen.
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