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Versorgungsordnung bei Arbeitgeberwechsel: Was Sie wissen müssen

Sicher durch den Wechsel: Ihre betriebliche Altersversorgung im Blick

Ein Arbeitgeberwechsel ist ein bedeutender Schritt im Berufsleben. Neben neuen Aufgaben und Kollegen stellt sich oft die Frage, was mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geschieht. Die Versorgungsordnung spielt dabei eine zentrale Rolle. Dieser Artikel erklärt, wie die Versorgungsordnung bei einem Arbeitgeberwechsel funktioniert und was Sie beachten müssen.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Versorgungsordnung regelt den Umgang mit betrieblicher Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie mit bestehenden Ansprüchen umgegangen wird.
  • Eine rechtzeitige Information und Planung ist entscheidend.

Was ist eine Versorgungsordnung?

Die Versorgungsordnung ist ein Regelwerk, das die betriebliche Altersversorgung in einem Unternehmen strukturiert. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen Mitarbeiter Anspruch auf betriebliche Altersversorgung haben, wie diese berechnet wird und was bei einem Arbeitgeberwechsel geschieht. Die Versorgungsordnung ist somit ein zentrales Dokument, das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen verbindlich ist.

Arbeitgeberwechsel und betriebliche Altersversorgung

Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es mehrere Szenarien, wie mit der betrieblichen Altersversorgung umgegangen werden kann. Die Versorgungsordnung des bisherigen Arbeitgebers regelt, ob und wie Ansprüche übertragen werden können. Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Übertragung der Ansprüche: In einigen Fällen können die angesammelten Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Dies setzt voraus, dass der neue Arbeitgeber eine entsprechende Versorgungsordnung hat und die Übertragung akzeptiert.
  • Beitragsfreie Weiterführung: Die Ansprüche bleiben beim bisherigen Arbeitgeber bestehen und werden bei Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Dies ist oft der Fall, wenn der neue Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung anbietet.
  • Auszahlung der Ansprüche: In bestimmten Fällen können die angesammelten Ansprüche ausgezahlt werden. Dies ist jedoch steuerlich und sozialversicherungsrechtlich oft nachteilig und sollte gut überlegt sein.

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

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Die rechtlichen Grundlagen für die betriebliche Altersversorgung und den Umgang mit Ansprüchen bei einem Arbeitgeberwechsel sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel bestimmte Rechte haben, insbesondere wenn es um die Übertragung von Ansprüchen geht.

Ein wichtiger Aspekt ist die Unverfallbarkeit von Ansprüchen. Das bedeutet, dass Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung nach einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht mehr verloren gehen können. Die Unverfallbarkeit ist im BetrAVG geregelt und bietet Arbeitnehmern eine gewisse Sicherheit.

Praktische Schritte bei einem Arbeitgeberwechsel

Wenn Sie vor einem Arbeitgeberwechsel stehen, sollten Sie einige praktische Schritte beachten, um Ihre betriebliche Altersversorgung optimal zu regeln:

  1. Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche: Fragen Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber nach, welche Ansprüche Sie angesammelt haben und wie diese bei einem Wechsel behandelt werden.
  2. Prüfen Sie die Versorgungsordnung des neuen Arbeitgebers: Informieren Sie sich, ob der neue Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbietet und wie diese gestaltet ist.
  3. Klären Sie die Übertragungsmöglichkeiten: Falls möglich, klären Sie, ob und wie Ihre Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden können.
  4. Holten Sie professionelle Beratung ein: Bei komplexen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Experten für betriebliche Altersversorgung hinzuzuziehen, um die beste Lösung zu finden.

Fazit

Ein Arbeitgeberwechsel ist eine gute Gelegenheit, sich mit der eigenen betrieblichen Altersversorgung auseinanderzusetzen. Die Versorgungsordnung spielt dabei eine zentrale Rolle. Durch rechtzeitige Information und Planung können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche optimal behandelt werden und Sie auch im neuen Job gut für das Alter vorsorgen.

FAQ

Häufige Fragen

Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es mehrere Möglichkeiten: Übertragung der Ansprüche, beitragsfreie Weiterführung oder Auszahlung. Die genaue Regelung hängt von der Versorgungsordnung Ihres bisherigen und neuen Arbeitgebers ab.

Ja, in vielen Fällen können die Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass der neue Arbeitgeber eine entsprechende Versorgungsordnung hat und die Übertragung akzeptiert.

Unverfallbarkeit bedeutet, dass Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung nach einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht mehr verloren gehen können. Dies ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.

Vor einem Arbeitgeberwechsel sollten Sie sich über Ihre angesammelten Ansprüche informieren, die Versorgungsordnung des neuen Arbeitgebers prüfen und klären, ob und wie Ihre Ansprüche übertragen werden können.

Eine Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, ist jedoch oft steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nachteilig. Eine individuelle Beratung ist hier empfehlenswert.
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