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Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel: Was Sie wissen müssen

Ihre Rechte und Optionen im Überblick

Ein Arbeitgeberwechsel ist ein einschneidendes Ereignis im Berufsleben. Neben neuen Aufgaben und Kollegen stellt sich oft die Frage: Was passiert mit meiner Betriebsrente? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte, Optionen und die wichtigsten Schritte, um Ihre betriebliche Altersversorgung nahtlos fortzuführen.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Betriebsrente bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel in der Regel erhalten.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die betriebliche Altersversorgung fortzuführen.
  • Ein Wechsel des Durchführungswegs kann sinnvoll sein, ist aber nicht immer möglich.

Was ist eine Betriebsrente?

Die Betriebsrente, auch betriebliche Altersversorgung (bAV) genannt, ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers zur Absicherung im Alter. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann in verschiedenen Durchführungswegen organisiert sein, wie zum Beispiel:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage

Jeder dieser Wege hat eigene Regelungen, die bei einem Arbeitgeberwechsel unterschiedlich behandelt werden.

Rechte bei einem Arbeitgeberwechsel

Grundsätzlich gilt: Ihre bereits erworbenen Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung bleiben erhalten. Das bedeutet, dass die bis zum Wechsel angesammelten Leistungen nicht verloren gehen. Dies ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

Unverfallbarkeit

Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung sind unverfallbar, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Seit 2018 gilt: Alle Ansprüche sind unverfallbar, sobald sie zugesagt wurden. Das bedeutet, dass selbst bei einem frühen Arbeitgeberwechsel die Ansprüche erhalten bleiben.

Mitnahme der Betriebsrente

In vielen Fällen können Sie Ihre betriebliche Altersversorgung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Dies ist insbesondere bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds möglich. Der neue Arbeitgeber kann die bestehende Versorgung fortsetzen oder eine neue Lösung anbieten.

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Bei einem Arbeitgeberwechsel haben Sie verschiedene Optionen, wie Sie mit Ihrer betrieblichen Altersversorgung verfahren möchten. Die Wahl hängt von Ihren persönlichen Umständen und den Angeboten des neuen Arbeitgebers ab.

Fortführung der bestehenden Versorgung

Wenn Ihr neuer Arbeitgeber dies zulässt, können Sie Ihre bestehende betriebliche Altersversorgung einfach fortsetzen. Das bedeutet, dass Sie weiterhin in den gleichen Vertrag einzahlen und Ihre Ansprüche weiter aufbauen. Diese Option ist besonders einfach und vermeidet zusätzliche Kosten oder Aufwände.

Wechsel des Durchführungswegs

Falls der neue Arbeitgeber einen anderen Durchführungsweg anbietet, können Sie unter Umständen Ihre bestehende Versorgung in den neuen Weg übertragen. Dies ist jedoch nicht immer möglich und hängt von den Vertragsbedingungen ab. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn der neue Durchführungsweg bessere Konditionen oder mehr Flexibilität bietet.

Beitragsfreie Stellung

Falls Sie Ihre betriebliche Altersversorgung nicht fortsetzen oder übertragen können, besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das bedeutet, dass keine weiteren Einzahlungen erfolgen, die bereits angesammelten Ansprüche jedoch erhalten bleiben und weiter verzinst werden.

Praktische Schritte beim Arbeitgeberwechsel

Um Ihre betriebliche Altersversorgung nahtlos fortzuführen, sollten Sie einige praktische Schritte beachten:

  1. Informieren Sie sich frühzeitig: Klären Sie mit Ihrem aktuellen und neuen Arbeitgeber, welche Optionen für Ihre betriebliche Altersversorgung bestehen.
  2. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen: Lesen Sie die Verträge Ihrer betrieblichen Altersversorgung genau durch, um zu verstehen, welche Regelungen bei einem Arbeitgeberwechsel gelten.
  3. Entscheiden Sie sich für eine Option: Wählen Sie die für Sie beste Lösung aus den verfügbaren Optionen aus.
  4. Stellen Sie die notwendigen Anträge: Falls Sie Ihre Versorgung übertragen oder fortsetzen möchten, müssen Sie in der Regel entsprechende Anträge bei den Versicherungen oder Pensionskassen stellen.

Fazit

Ein Arbeitgeberwechsel muss nicht das Ende Ihrer betrieblichen Altersversorgung bedeuten. Mit den richtigen Informationen und einer frühzeitigen Planung können Sie Ihre Betriebsrente nahtlos fortsetzen oder übertragen. Nutzen Sie die Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen, und treffen Sie eine Entscheidung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre bereits erworbenen Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung bleiben erhalten. Sie haben verschiedene Optionen, die Betriebsrente fortzuführen, zu übertragen oder beitragsfrei zu stellen.

Ja, in vielen Fällen können Sie Ihre betriebliche Altersversorgung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, insbesondere bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.

Unverfallbarkeit bedeutet, dass Ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung erhalten bleiben, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Seit 2018 sind alle Ansprüche unverfallbar, sobald sie zugesagt wurden.

Ein Wechsel des Durchführungswegs ist unter Umständen möglich, hängt jedoch von den Vertragsbedingungen ab. Es kann sinnvoll sein, wenn der neue Weg bessere Konditionen bietet.

Falls Sie Ihre betriebliche Altersversorgung nicht fortsetzen können, besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Die bereits angesammelten Ansprüche bleiben erhalten und werden weiter verzinst.
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