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Für Arbeitnehmer, Personalverantwortliche, Entscheider

Umsetzung Arbeitgeberwechsel: Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung?

Praktische Hinweise und rechtliche Grundlagen für einen nahtlosen Übergang

Ein Arbeitgeberwechsel ist ein einschneidendes Ereignis im Berufsleben. Neben neuen Aufgaben und einem neuen Umfeld stellt sich auch die Frage, was mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) passiert. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Arbeitnehmer und Personalverantwortliche beachten sollten.

Rechtliche Grundlagen

Die betriebliche Altersversorgung ist in Deutschland durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es unterschiedliche Szenarien, die von der Art der bAV abhängen. Grundsätzlich gilt: Ansprüche aus der bAV sind unverfallbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung

Die Unverfallbarkeit bedeutet, dass erworbene Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben. Voraussetzung hierfür ist in der Regel eine Mindestzugehörigkeit zum Unternehmen von fünf Jahren. Bei vorzeitigem Ausscheiden können die Ansprüche unter bestimmten Bedingungen ebenfalls unverfallbar sein.

Unterschiedliche Durchführungswege

Die betriebliche Altersversorgung kann über verschiedene Durchführungswege umgesetzt werden. Die häufigsten sind die Direktzusage, die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Je nach Durchführungsweg gibt es unterschiedliche Regelungen für den Fall eines Arbeitgeberwechsels.

Direktzusage

Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt gegenüber dem Arbeitnehmer zur Zahlung einer betrieblichen Altersversorgung. Bei einem Arbeitgeberwechsel können die Ansprüche aus der Direktzusage auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, sofern dieser zustimmt. Alternativ können die Ansprüche auch bei einem externen Versorgungsträger fortgeführt werden.

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Direktversicherung in der Regel fortgeführt werden. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Versicherung privat weiterzuführen oder auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen.

Pensionskasse und Pensionsfonds

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Pensionskassen und Pensionsfonds sind eigenständige Versorgungsträger, die die betriebliche Altersversorgung für mehrere Arbeitgeber durchführen. Bei einem Arbeitgeberwechsel können die Ansprüche in der Regel bei der Pensionskasse oder dem Pensionsfonds verbleiben. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat weiterzuführen.

Unterstützungskasse

Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Einrichtungen, die die betriebliche Altersversorgung für einen oder mehrere Arbeitgeber durchführen. Bei einem Arbeitgeberwechsel können die Ansprüche in der Regel bei der Unterstützungskasse verbleiben. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat weiterzuführen.

Praktische Hinweise für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, sich frühzeitig über die Auswirkungen eines Arbeitgeberwechsels auf die betriebliche Altersversorgung zu informieren. Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Informieren Sie sich über die Art der betrieblichen Altersversorgung und die jeweiligen Regelungen bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Klären Sie mit dem neuen Arbeitgeber, ob und in welcher Form eine betriebliche Altersversorgung angeboten wird.
  • Prüfen Sie, ob eine Übertragung der Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber möglich und sinnvoll ist.
  • Informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer privaten Weiterführung der betrieblichen Altersversorgung.

Praktische Hinweise für Personalverantwortliche

Auch für Personalverantwortliche ist es wichtig, sich mit den Auswirkungen eines Arbeitgeberwechsels auf die betriebliche Altersversorgung auseinanderzusetzen. Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Informieren Sie sich über die Regelungen der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Klären Sie mit dem neuen Arbeitnehmer, ob und in welcher Form eine betriebliche Altersversorgung angeboten wird.
  • Bieten Sie Unterstützung bei der Übertragung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung an.
  • Informieren Sie über die Möglichkeiten einer privaten Weiterführung der betrieblichen Altersversorgung.

Fazit

Ein Arbeitgeberwechsel hat Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung. Je nach Durchführungsweg gibt es unterschiedliche Regelungen. Arbeitnehmer und Personalverantwortliche sollten sich frühzeitig informieren und die Möglichkeiten einer Übertragung oder privaten Weiterführung der Ansprüche prüfen. So kann ein nahtloser Übergang gewährleistet werden.

FAQ

Häufige Fragen

Bei einem Arbeitgeberwechsel bleiben Ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung in der Regel erhalten. Je nach Durchführungsweg gibt es unterschiedliche Regelungen für die Fortführung oder Übertragung der Ansprüche.

Ja, in vielen Fällen ist eine Übertragung der Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung auf den neuen Arbeitgeber möglich. Dies hängt jedoch von der Art der bAV und den Regelungen des neuen Arbeitgebers ab.

Die Unverfallbarkeit bedeutet, dass erworbene Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben. Voraussetzung hierfür ist in der Regel eine Mindestzugehörigkeit zum Unternehmen von fünf Jahren.

Ja, in vielen Fällen können Sie Ihre betriebliche Altersversorgung privat weiterführen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber nicht möglich oder nicht gewünscht ist.

Die betriebliche Altersversorgung kann über verschiedene Durchführungswege umgesetzt werden. Die häufigsten sind die Direktzusage, die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse.
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