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Arbeitgeberwechsel: Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung

Was Sie über die betriebliche Altersversorgung beim Jobwechsel wissen müssen

Ein Arbeitgeberwechsel ist ein einschneidender Schritt im Berufsleben. Neben neuen Aufgaben und Kollegen stellt sich auch die Frage, was mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) passiert. Die bAV ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge, und viele Arbeitnehmer sind verunsichert, wenn sie den Job wechseln. Dieser Artikel erklärt, welche Optionen es gibt und worauf Sie achten sollten.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist an den Arbeitgeber gebunden.
  • Beim Arbeitgeberwechsel gibt es verschiedene Möglichkeiten, die bAV fortzuführen.
  • Eine Übertragung der bAV auf den neuen Arbeitgeber ist oft möglich.
  • Die Entscheidung hängt von den Vertragsbedingungen und den Angeboten des neuen Arbeitgebers ab.

Was passiert mit der bAV beim Arbeitgeberwechsel?

Die betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich an den Arbeitgeber gebunden. Das bedeutet, dass der Vertrag mit dem bisherigen Arbeitgeber abgeschlossen wurde und dieser auch die Beiträge zahlt. Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es mehrere Möglichkeiten, wie mit der bAV umgegangen werden kann:

  1. Beitragsfreie Weiterführung: Der bestehende Vertrag wird beitragsfrei weitergeführt. Das bedeutet, dass keine weiteren Beiträge eingezahlt werden, die bereits angesparten Leistungen jedoch erhalten bleiben und weiter verzinst werden.
  2. Übertragung auf den neuen Arbeitgeber: Wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls eine betriebliche Altersversorgung anbietet, kann der bestehende Vertrag oft übertragen werden. Dies ist jedoch abhängig von den Vertragsbedingungen und den Angeboten des neuen Arbeitgebers.
  3. Private Weiterführung: In einigen Fällen ist es möglich, den Vertrag privat weiterzuführen. Das bedeutet, dass Sie selbst die Beiträge zahlen und der Vertrag unabhängig vom Arbeitgeber weiterläuft.

Welche Option ist die beste?

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Die beste Option hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst sollten Sie prüfen, ob der neue Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbietet und ob eine Übertragung möglich ist. Falls ja, ist dies oft die einfachste Lösung, da der Vertrag nahtlos weitergeführt werden kann.

Falls eine Übertragung nicht möglich ist, sollten Sie die Bedingungen der beitragsfreien Weiterführung prüfen. Hier ist es wichtig, auf die Kosten und die Verzinsung zu achten. Eine private Weiterführung kann sinnvoll sein, wenn Sie die bAV als wichtigen Bestandteil Ihrer Altersvorsorge betrachten und bereit sind, selbst Beiträge zu zahlen.

Steuerliche Aspekte beachten

Beim Arbeitgeberwechsel und der damit verbundenen Entscheidung über die bAV sollten auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei. Bei einer privaten Weiterführung können sich die steuerlichen Bedingungen ändern. Hier ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Experten für betriebliche Altersversorgung beraten zu lassen.

Fazit: Gut informiert entscheiden

Ein Arbeitgeberwechsel ist eine gute Gelegenheit, sich mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Die betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiger Baustein, und es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese beim Jobwechsel fortzuführen. Informieren Sie sich frühzeitig über die Optionen und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten, um die beste Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen.

FAQ

Häufige Fragen

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, die betriebliche Altersversorgung auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Dies hängt jedoch von den Vertragsbedingungen und den Angeboten des neuen Arbeitgebers ab.

Falls der neue Arbeitgeber keine bAV anbietet, können Sie den Vertrag oft beitragsfrei weiterführen oder privat weiterführen. Die genauen Bedingungen hängen vom Vertrag ab.

Ja, bei einer privaten Weiterführung können sich die steuerlichen Bedingungen ändern. Es ist ratsam, sich hierzu von einem Steuerberater oder einem Experten für betriebliche Altersversorgung beraten zu lassen.

Ja, eine Kündigung der bAV ist möglich, aber nicht immer ratsam. Bei einer Kündigung verlieren Sie die steuerlichen Vorteile und müssen gegebenenfalls Abschläge in Kauf nehmen.

Die Fristen können je nach Vertrag und Anbieter variieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls die Übertragung oder Weiterführung zu beantragen.
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