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Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung: Was ändert sich 2026?

Strategische Anpassungen für Arbeitgeber und Versicherer

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentraler Baustein der personalpolitischen Strategie vieler Unternehmen. Einer der wichtigsten Aspekte dabei ist die Portabilität – also die Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihre erworbenen Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Doch was bedeutet Portabilität genau, und welche Änderungen sind 2026 zu erwarten?

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Portabilität ermöglicht den Transfer von Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel.
  • 2026 könnten neue gesetzliche Rahmenbedingungen in Kraft treten.
  • Strategische Planung ist entscheidend für die Umsetzung.

Was ist Portabilität in der bAV?

Portabilität bezeichnet die Übertragbarkeit von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre bereits erworbenen Ansprüche nicht verlieren, sondern auf den neuen Arbeitgeber übertragen können. Dies ist besonders wichtig, um die Attraktivität der bAV zu steigern und die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu fördern.

Bisher war die Portabilität in Deutschland zwar möglich, jedoch mit einigen Hürden verbunden. So mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, und nicht alle Durchführungswege der bAV waren gleichermaßen portabel. Dies könnte sich 2026 ändern.

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Ab 2026 könnten neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten, die die Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung erleichtern und vereinheitlichen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Flexibilität für Arbeitnehmer zu erhöhen und die bAV noch attraktiver zu gestalten.

Ein zentraler Punkt der geplanten Änderungen ist die Vereinfachung des Übertragungsprozesses. Bisher war dieser oft mit bürokratischen Hürden verbunden, die viele Arbeitnehmer davon abhielten, ihre Anwartschaften mitzunehmen. Durch eine Vereinfachung des Prozesses könnte die Portabilität deutlich an Bedeutung gewinnen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Ausweitung der Portabilität auf alle Durchführungswege der bAV. Bisher war die Übertragbarkeit vor allem bei Direktversicherungen und Pensionskassen möglich, während andere Durchführungswege wie Pensionsfonds oder Unterstützungskassen oft ausgeschlossen waren. Eine Ausweitung auf alle Durchführungswege würde die Portabilität deutlich verbessern.

Strategische Empfehlungen für Arbeitgeber und Versicherer

Die geplanten Änderungen zur Portabilität erfordern strategische Anpassungen sowohl von Arbeitgebern als auch von Versicherern. Arbeitgeber sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre bAV-Konzepte entsprechend anpassen.

Ein wichtiger Schritt ist die Überprüfung der bestehenden Verträge und Durchführungswege. Arbeitgeber sollten prüfen, ob ihre aktuellen bAV-Lösungen den neuen Anforderungen an die Portabilität entsprechen oder ob Anpassungen notwendig sind. Dabei kann es sinnvoll sein, auf standardisierte und portablere Lösungen umzusteigen.

Auch Versicherer müssen sich auf die neuen Regelungen einstellen. Sie sollten ihre Produkte und Prozesse so gestalten, dass sie den Anforderungen an eine vereinfachte Portabilität gerecht werden. Dies kann beispielsweise durch die Entwicklung neuer, flexiblerer Tarife oder durch die Digitalisierung der Übertragungsprozesse geschehen.

Fazit

Die Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung wird 2026 voraussichtlich neue Impulse erhalten. Die geplanten Änderungen bieten Chancen, die bAV noch attraktiver zu gestalten und die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Gleichzeitig erfordern sie strategische Anpassungen von Arbeitgebern und Versicherern. Wer sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzt und seine Konzepte entsprechend anpasst, kann von den Veränderungen profitieren.

FAQ

Häufige Fragen

Portabilität bezeichnet die Übertragbarkeit von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Arbeitnehmer können ihre bereits erworbenen Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen.

Ab 2026 könnten neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten, die die Portabilität vereinfachen und auf alle Durchführungswege der bAV ausweiten. Dies soll die Flexibilität für Arbeitnehmer erhöhen.

Arbeitgeber sollten ihre bestehenden bAV-Konzepte überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dabei kann es sinnvoll sein, auf standardisierte und portablere Lösungen umzusteigen.

Versicherer müssen ihre Produkte und Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen. Dies kann durch die Entwicklung flexiblerer Tarife oder die Digitalisierung der Übertragungsprozesse geschehen.

Portabilität erhöht die Attraktivität der bAV und fördert die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitnehmer verlieren ihre Anwartschaften nicht bei einem Arbeitgeberwechsel, was die bAV insgesamt attraktiver macht.
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