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Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung: Berechnung und Bedeutung

Wie die Übertragbarkeit von Anwartschaften funktioniert und was Sie beachten müssen

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge in Deutschland. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Portabilität – also die Übertragbarkeit von Anwartschaften bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Doch wie wird die Portabilität berechnet, und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Grundlagen und zeigt auf, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Portabilität ermöglicht die Mitnahme von Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Die Berechnung hängt von verschiedenen Faktoren wie Vertragsart und Versorgungszusage ab.
  • Seit 2018 ist die Portabilität gesetzlich verankert und bietet mehr Flexibilität.

Was ist Portabilität in der bAV?

Portabilität bezeichnet die Möglichkeit, erworbene Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Dadurch bleibt die Altersvorsorge erhalten, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet. Seit dem 1. Januar 2018 ist die Portabilität gesetzlich im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verankert und bietet Arbeitnehmern mehr Flexibilität und Sicherheit.

Berechnung der Portabilität: Welche Faktoren sind entscheidend?

Die Berechnung der Portabilität hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Vertragsart: Die Art des bAV-Vertrags (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) beeinflusst die Übertragbarkeit.
  • Versorgungszusage: Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Versorgungszusage legt fest, unter welchen Bedingungen eine Übertragung möglich ist.
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: Die Dauer der Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber kann sich auf die Höhe der übertragbaren Anwartschaften auswirken.
  • Finanzielle Aspekte: Die Berechnung berücksichtigt auch die eingezahlten Beiträge und die daraus resultierenden Ansprüche.

Ein zentraler Punkt ist der sogenannte Übertragungswert. Dieser gibt an, welcher Betrag bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen werden kann. Der Übertragungswert wird in der Regel von einem unabhängigen Treuhänder oder einem Versicherungsmathematiker ermittelt und basiert auf den bis zum Wechselzeitpunkt erworbenen Ansprüchen.

Praktische Umsetzung: Wie läuft die Übertragung ab?

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Die Übertragung der Anwartschaften erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Information des Arbeitgebers: Der Arbeitnehmer informiert seinen bisherigen Arbeitgeber über den Wunsch, die Anwartschaften zu übertragen.
  2. Ermittlung des Übertragungswerts: Der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger lässt den Übertragungswert berechnen.
  3. Angebot des neuen Arbeitgebers: Der neue Arbeitgeber muss ein vergleichbares Versorgungssystem anbieten, um die Übertragung zu ermöglichen.
  4. Durchführung der Übertragung: Die Anwartschaften werden auf das neue Versorgungssystem übertragen, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig ist, dass der neue Arbeitgeber ein vergleichbares Versorgungssystem anbietet. Ist dies nicht der Fall, kann eine Übertragung schwierig oder sogar unmöglich sein. Arbeitnehmer sollten sich daher frühzeitig über die Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls eine individuelle Lösung suchen.

Rechtliche Grundlagen und steuerliche Aspekte

Die Portabilität ist im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geregelt. Danach haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Übertragung ihrer Anwartschaften, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass der neue Arbeitgeber ein vergleichbares Versorgungssystem anbietet.

Steuerlich ist die Übertragung von Anwartschaften in der Regel neutral. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben anfallen. Allerdings können im Einzelfall Unterschiede bestehen, insbesondere wenn es sich um unterschiedliche Durchführungswege handelt. Hier ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

Fazit: Portabilität als wichtiger Baustein der bAV

Die Portabilität ist ein zentraler Aspekt der betrieblichen Altersversorgung. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre erworbenen Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen und so ihre Altersvorsorge zu sichern. Die Berechnung der Portabilität hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Vertragsart, die Versorgungszusage und die Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Portabilität informieren und die rechtlichen sowie steuerlichen Aspekte beachten. Eine individuelle Beratung kann dabei helfen, die beste Lösung für den jeweiligen Einzelfall zu finden.

FAQ

Häufige Fragen

Der Übertragungswert gibt an, welcher Betrag bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen werden kann. Er wird in der Regel von einem unabhängigen Treuhänder oder einem Versicherungsmathematiker ermittelt und basiert auf den bis zum Wechselzeitpunkt erworbenen Ansprüchen.

Eine Übertragung ist möglich, wenn der neue Arbeitgeber ein vergleichbares Versorgungssystem anbietet und die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) erfüllt sind.

Die Übertragung von Anwartschaften ist in der Regel steuerlich neutral. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben anfallen. Im Einzelfall können jedoch Unterschiede bestehen, insbesondere bei unterschiedlichen Durchführungswegen.

Wenn der neue Arbeitgeber kein vergleichbares Versorgungssystem anbietet, kann eine Übertragung schwierig oder unmöglich sein. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer eine individuelle Lösung suchen, um ihre Altersvorsorge zu sichern.

Die Portabilität ist seit dem 1. Januar 2018 im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gesetzlich verankert.
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