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Für Arbeitnehmer, Personalverantwortliche

Checkliste Portabilität: So behalten Sie Ihre betriebliche Altersversorgung im Blick

Ein Leitfaden für Arbeitnehmer und Personalverantwortliche

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein für die finanzielle Absicherung im Alter. Doch was passiert mit den angesparten Ansprüchen, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln? Hier kommt die Portabilität ins Spiel. Dieser Artikel erklärt, was Portabilität bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Ansprüche nahtlos mitnehmen können.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Portabilität bedeutet Mitnahme der bAV-Ansprüche
  • Nicht alle Durchführungswege sind portabel
  • Fristen und Voraussetzungen beachten

Was bedeutet Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung?

Portabilität bezeichnet die Möglichkeit, die in einer betrieblichen Altersversorgung erworbenen Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Dies ist besonders wichtig, um Versorgungslücken zu vermeiden und die Altersvorsorge kontinuierlich aufzubauen.

Nicht alle Durchführungswege der bAV sind portabel. Während die Direktversicherung und die Pensionskasse in der Regel portabel sind, gestaltet sich die Übertragung bei Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds oft schwieriger. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.

Voraussetzungen für die Portabilität

Damit die Portabilität greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Unverfallbarkeit: Die Ansprüche aus der bAV müssen unverfallbar sein. Das bedeutet, sie bleiben auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Ansprüche mindestens drei Jahre bestanden haben oder der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat.
  • Zustimmung des neuen Arbeitgebers: Der neue Arbeitgeber muss bereit sein, die bestehenden Ansprüche in sein bAV-Modell zu übernehmen. Dies ist nicht immer selbstverständlich, daher sollte dies frühzeitig geklärt werden.
  • Vertragliche Regelungen: Die Portabilität muss vertraglich vereinbart sein. Nicht alle Verträge sehen eine Übertragung vor, daher ist eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen notwendig.

Checkliste: Schritte zur Portabilität

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Um die Portabilität Ihrer betrieblichen Altersversorgung erfolgreich umzusetzen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Prüfung der Unverfallbarkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche unverfallbar sind. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine Übertragung.
  2. Information des neuen Arbeitgebers: Klären Sie frühzeitig mit Ihrem neuen Arbeitgeber, ob eine Übernahme der bestehenden bAV-Ansprüche möglich ist.
  3. Vertragsprüfung: Lassen Sie sich die Vertragsbedingungen Ihrer bestehenden bAV geben und prüfen Sie, ob eine Portabilität vorgesehen ist.
  4. Antragstellung: Beantragen Sie die Übertragung Ihrer Ansprüche beim bisherigen Arbeitgeber. Dieser muss die Übertragung bestätigen und die notwendigen Unterlagen bereitstellen.
  5. Übertragung der Ansprüche: Der neue Arbeitgeber übernimmt die Ansprüche in sein bAV-Modell. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen korrekt und vollständig sind, um Verzögerungen zu vermeiden.

Häufige Stolpersteine und wie Sie sie vermeiden

Bei der Portabilität der bAV können verschiedene Herausforderungen auftreten. Ein häufiges Problem ist die fehlende Zustimmung des neuen Arbeitgebers. Nicht alle Unternehmen bieten eine betriebliche Altersversorgung an oder sind bereit, bestehende Ansprüche zu übernehmen. Hier kann es helfen, frühzeitig das Gespräch zu suchen und gegebenenfalls alternative Lösungen zu diskutieren.

Ein weiterer Stolperstein sind die vertraglichen Regelungen. Nicht alle bAV-Verträge sehen eine Portabilität vor. In diesem Fall ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Fazit: Portabilität als Chance nutzen

Die Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge nahtlos fortzuführen, selbst wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Durch die Beachtung der Voraussetzungen und die sorgfältige Planung der einzelnen Schritte können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche erhalten bleiben und weiterhin für Sie arbeiten.

Es lohnt sich, das Thema Portabilität frühzeitig anzugehen und sich umfassend zu informieren. Nutzen Sie die Checkliste als Leitfaden und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. So sichern Sie sich Ihre betriebliche Altersversorgung auch im Falle eines Arbeitgeberwechsels.

FAQ

Häufige Fragen

Portabilität bezeichnet die Möglichkeit, die in einer betrieblichen Altersversorgung erworbenen Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen.

Die Ansprüche müssen unverfallbar sein, der neue Arbeitgeber muss zustimmen, und die Portabilität muss vertraglich vereinbart sein.

Nein, nicht alle Durchführungswege sind portabel. Während die Direktversicherung und die Pensionskasse in der Regel portabel sind, gestaltet sich die Übertragung bei Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds oft schwieriger.

In diesem Fall sollten Sie alternative Lösungen diskutieren, wie beispielsweise die Weiterführung der Ansprüche als private Altersvorsorge.

Die Dauer der Übertragung kann variieren. Es ist wichtig, alle Unterlagen korrekt und vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
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