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Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung: Flexibilität für Mitarbeiter

Wie Mitarbeiter ihre betriebliche Altersversorgung mitnehmen können

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentraler Baustein der Altersvorsorge in Deutschland. Doch was passiert mit den angesparten Ansprüchen, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen wechselt? Hier kommt das Prinzip der Portabilität ins Spiel. Es ermöglicht Mitarbeitern, ihre betrieblichen Altersvorsorgeansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Dieser Artikel erklärt, wie Portabilität funktioniert, welche Vorteile sie bietet und was Arbeitgeber sowie Mitarbeiter beachten müssen.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 3 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Portabilität ermöglicht den Transfer von bAV-Ansprüchen bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Mitarbeiter profitieren von mehr Flexibilität und Sicherheit.
  • Arbeitgeber können durch Portabilität attraktiver für Fachkräfte werden.

Was bedeutet Portabilität in der bAV?

Portabilität bezeichnet die Übertragbarkeit von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung. Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, kann er seine bereits erworbenen Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Dies ist besonders wichtig, da die bAV ansonsten oft an den Arbeitgeber gebunden ist und bei einem Wechsel verloren gehen könnte.

Rechtliche Grundlagen

Die Portabilität ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Seit der Reform im Jahr 2018 haben Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch darauf, ihre bAV-Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Voraussetzung ist, dass der neue Arbeitgeber ebenfalls eine betriebliche Altersversorgung anbietet und bereit ist, die Ansprüche zu übernehmen.

Vorteile der Portabilität für Mitarbeiter

Für Mitarbeiter bietet die Portabilität mehrere entscheidende Vorteile:

  • Kontinuität der Altersvorsorge: Die angesparten Ansprüche gehen nicht verloren, sondern werden nahtlos fortgeführt. Dies ist besonders wichtig, um Lücken in der Altersvorsorge zu vermeiden.
  • Flexibilität bei Jobwechseln: Mitarbeiter können ihren Arbeitgeber wechseln, ohne ihre betriebliche Altersversorgung zu gefährden. Dies erhöht die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt.
  • Sicherheit und Planungssicherheit: Die Portabilität gibt Mitarbeitern die Gewissheit, dass ihre Altersvorsorge auch bei einem Wechsel erhalten bleibt. Dies stärkt das Vertrauen in die bAV als verlässlichen Baustein der Altersvorsorge.

Vorteile der Portabilität für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber profitieren von der Portabilität, da sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern können:

  • Attraktivität für Fachkräfte: Unternehmen, die Portabilität anbieten, sind für Fach- und Führungskräfte attraktiver, da sie mehr Flexibilität und Sicherheit bieten.
  • Bindung von Mitarbeitern: Die Möglichkeit, bAV-Ansprüche mitzunehmen, kann die Mitarbeiterbindung stärken, da Mitarbeiter wissen, dass ihre Altersvorsorge auch bei einem Wechsel gesichert ist.
  • Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die Portabilität aktiv fördern, können sich als moderne und mitarbeiterorientierte Arbeitgeber positionieren.

Wie funktioniert die Portabilität in der Praxis?

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Damit die Portabilität funktioniert, müssen sowohl der alte als auch der neue Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Information des Mitarbeiters: Der Mitarbeiter muss über sein Recht auf Portabilität informiert werden. Dies sollte idealerweise bereits im Arbeitsvertrag oder in den Unterlagen zur bAV erfolgen.
  2. Antrag auf Übertragung: Der Mitarbeiter stellt einen Antrag auf Übertragung seiner bAV-Ansprüche an den neuen Arbeitgeber. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen.
  3. Prüfung durch den neuen Arbeitgeber: Der neue Arbeitgeber prüft, ob er die Ansprüche übernehmen kann. Dies hängt davon ab, ob er eine vergleichbare bAV anbietet.
  4. Übertragung der Ansprüche: Wenn der neue Arbeitgeber zustimmt, werden die Ansprüche übertragen. Dies kann entweder durch eine direkte Übertragung der Vermögenswerte oder durch eine Wertgutschrift erfolgen.

Mögliche Herausforderungen

Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen kann es in der Praxis zu Herausforderungen kommen:

  • Unterschiedliche Durchführungswege: Wenn der alte und der neue Arbeitgeber unterschiedliche Durchführungswege (z. B. Direktversicherung vs. Pensionskasse) nutzen, kann die Übertragung komplizierter werden.
  • Unterschiedliche Vertragsbedingungen: Die Vertragsbedingungen der bAV können sich unterscheiden, was zu Anpassungen bei der Übertragung führen kann.
  • Kommunikation zwischen Arbeitgebern: Eine reibungslose Übertragung setzt voraus, dass die Arbeitgeber gut zusammenarbeiten und die notwendigen Informationen austauschen.

Fazit: Portabilität stärkt die bAV

Die Portabilität ist ein wichtiger Schritt, um die betriebliche Altersversorgung flexibler und attraktiver zu gestalten. Sie gibt Mitarbeitern die Sicherheit, dass ihre Altersvorsorge auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleibt, und stärkt gleichzeitig die Attraktivität der bAV für Arbeitgeber. Durch eine klare Kommunikation und eine gute Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern kann die Portabilität reibungslos umgesetzt werden.

Für Arbeitgeber lohnt es sich, die Portabilität aktiv zu fördern und als Teil ihrer Mitarbeiterbindung zu nutzen. Für Mitarbeiter ist es wichtig, sich über ihre Rechte zu informieren und die Möglichkeiten der Portabilität bei einem Jobwechsel zu prüfen.

FAQ

Häufige Fragen

Portabilität bezeichnet die Übertragbarkeit von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei einem Arbeitgeberwechsel. Mitarbeiter können ihre bereits erworbenen Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen, sofern dieser ebenfalls eine bAV anbietet.

Ja, seit der Reform des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) im Jahr 2018 haben Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch darauf, ihre bAV-Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen.

Arbeitgeber können durch die Portabilität ihre Attraktivität für Fachkräfte steigern, die Mitarbeiterbindung stärken und sich als moderne und mitarbeiterorientierte Arbeitgeber positionieren.

Der Mitarbeiter stellt einen Antrag auf Übertragung seiner bAV-Ansprüche an den neuen Arbeitgeber. Dieser prüft, ob er die Ansprüche übernehmen kann. Bei Zustimmung werden die Ansprüche entweder direkt übertragen oder durch eine Wertgutschrift ausgeglichen.

Herausforderungen können sich durch unterschiedliche Durchführungswege oder Vertragsbedingungen der bAV ergeben. Auch die Kommunikation zwischen den Arbeitgebern ist entscheidend für eine reibungslose Übertragung.
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