bAV.Software
strategie
Für Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Arbeitnehmer

Portabilität bei Neueinstellung: So gelingt der Wechsel der betrieblichen Altersversorgung

Ein Leitfaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentraler Baustein der Altersvorsorge in Deutschland. Doch was passiert mit den erworbenen Ansprüchen, wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt? Die Portabilität bietet hier eine Lösung: Sie ermöglicht es, die bereits erworbenen Ansprüche mitzunehmen. Doch wie funktioniert das genau, und was müssen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer beachten?

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 3 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Portabilität bedeutet Mitnahme der bAV-Ansprüche bei Arbeitgeberwechsel
  • Gesetzliche Regelungen erleichtern den Wechsel
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen aktiv werden
  • Unterschiedliche Durchführungswege erfordern individuelle Lösungen

Was bedeutet Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung?

Portabilität bezeichnet die Übertragbarkeit von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer seine bereits erworbenen Ansprüche nicht verliert, sondern auf den neuen Arbeitgeber überträgt. Dies ist besonders wichtig, um Versorgungslücken zu vermeiden und die Altersvorsorge kontinuierlich aufzubauen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Portabilität sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Seit der Reform im Jahr 2018 wurden die Bedingungen für die Portabilität deutlich verbessert, um Arbeitnehmern mehr Flexibilität zu bieten.

Voraussetzungen für die Portabilität

Damit die Portabilität greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Unverfallbarkeit der Ansprüche: Die Ansprüche aus der bAV müssen unverfallbar sein. Das bedeutet, dass sie auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten bleiben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt war oder das Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2018 begonnen hat und der Arbeitnehmer bei Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt ist.
  • Aktive Mitwirkung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Sowohl der bisherige als auch der neue Arbeitgeber müssen den Wechsel unterstützen. Der Arbeitnehmer muss den Wunsch nach Portabilität aktiv äußern und den Prozess einleiten.
  • Kompatible Durchführungswege: Die Portabilität ist einfacher, wenn der neue Arbeitgeber denselben Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse) anbietet. Andernfalls müssen individuelle Lösungen gefunden werden.

Schritte zur Umsetzung der Portabilität

Jetzt aktiv werden

Bestand digitalisieren, Risiken erkennen

Lassen Sie Ihre bAV in wenigen Minuten KI-gestützt analysieren oder erkunden Sie die Plattform.

  • DSGVO-konform
  • Ergebnis in Minuten
  • KI-gestützt

Die Portabilität ist kein automatischer Prozess. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemeinsam aktiv werden. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Information und Beratung: Der Arbeitnehmer sollte sich frühzeitig über seine Ansprüche und die Möglichkeiten der Portabilität informieren. Der bisherige Arbeitgeber ist verpflichtet, Auskunft über die Höhe der unverfallbaren Ansprüche zu geben.
  2. Antrag auf Portabilität: Der Arbeitnehmer muss beim neuen Arbeitgeber einen Antrag auf Übernahme der bestehenden bAV-Ansprüche stellen. Dieser Antrag sollte schriftlich erfolgen und alle relevanten Informationen enthalten.
  3. Abstimmung zwischen den Arbeitgebern: Der neue Arbeitgeber klärt mit dem bisherigen Arbeitgeber die Details der Übernahme. Dazu gehört auch die Frage, welcher Durchführungsweg gewählt wird.
  4. Vertragliche Regelungen: Die Übernahme der Ansprüche wird vertraglich festgehalten. Dabei werden auch Details wie die Anpassung der Beiträge oder mögliche Wartezeiten geregelt.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Trotz der gesetzlichen Erleichterungen gibt es in der Praxis noch einige Herausforderungen bei der Portabilität:

  • Unterschiedliche Durchführungswege: Wenn der neue Arbeitgeber einen anderen Durchführungsweg nutzt, kann die Übernahme der Ansprüche kompliziert werden. In solchen Fällen kann eine individuelle Lösung, z. B. eine Auszahlung oder eine Übertragung auf einen externen Versorgungsträger, sinnvoll sein.
  • Kommunikation zwischen den Arbeitgebern: Nicht immer verläuft die Abstimmung zwischen den Arbeitgebern reibungslos. Hier kann es helfen, wenn der Arbeitnehmer aktiv vermittelt und die Kommunikation unterstützt.
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte: Bei der Portabilität müssen auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen geklärt werden. Eine frühzeitige Beratung durch Experten kann hier sinnvoll sein.

Fazit: Portabilität als Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer große Vorteile. Arbeitnehmer können ihre Altersvorsorge nahtlos fortsetzen, ohne Ansprüche zu verlieren. Arbeitgeber wiederum können durch die Übernahme von bestehenden Ansprüchen attraktive Angebote für neue Mitarbeiter schaffen.

Wichtig ist, dass beide Seiten aktiv werden und den Prozess der Portabilität gemeinsam gestalten. Eine gute Beratung und klare Kommunikation sind dabei entscheidend. Mit der Portabilität wird die betriebliche Altersversorgung flexibler und damit noch attraktiver als Baustein der Altersvorsorge.

FAQ

Häufige Fragen

Portabilität bezeichnet die Übertragbarkeit von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel. Dadurch können Arbeitnehmer ihre bereits erworbenen Ansprüche mitnehmen und bei einem neuen Arbeitgeber fortsetzen.

Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung sind unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt war oder das Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2018 begonnen hat und der Arbeitnehmer bei Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt ist.

Der Arbeitnehmer muss einen Antrag auf Portabilität stellen. Die Arbeitgeber stimmen sich ab, und die Übernahme der Ansprüche wird vertraglich geregelt. Eine gute Beratung und klare Kommunikation sind dabei entscheidend.

In diesem Fall kann die Übernahme der Ansprüche kompliziert werden. Mögliche Lösungen sind eine individuelle Regelung, eine Auszahlung oder eine Übertragung auf einen externen Versorgungsträger.

Das BetrAVG regelt die gesetzlichen Grundlagen für die Portabilität. Seit der Reform im Jahr 2018 wurden die Bedingungen für die Portabilität deutlich verbessert, um Arbeitnehmern mehr Flexibilität zu bieten.
Bereit für den nächsten Schritt?

Bestand digitalisieren, Risiken erkennen

Lassen Sie Ihre bAV in wenigen Minuten KI-gestützt analysieren oder erkunden Sie die Plattform.