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Für Arbeitnehmende

Portabilität beim Arbeitgeberwechsel: Leitfaden für Arbeitnehmende

Praktische Schritte beim Mitnehmen von Anwartschaften

Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf beim Arbeitgeberwechsel aus Sicht der Beschäftigten. Die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen sind in Portabilität in der bAV: rechtliche Grundlagen dargestellt.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Portabilität ermöglicht den Transfer von bAV-Anwartschaften.
  • Rechtliche Grundlagen sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.
  • Nicht alle Durchführungswege bieten Portabilität.
  • Portabilität kann steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben.
  • Portabilität bedeutet die Übertragbarkeit von bAV-Ansprüchen.
  • Rechtliche Grundlage ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge vieler Arbeitnehmer in Deutschland. Ein zentraler Aspekt, der dabei oft Fragen aufwirft, ist die Portabilität von Anwartschaften. Dieser Artikel erklärt, was Portabilität bedeutet, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie sie in der Praxis funktioniert.

Was ist Portabilität in der bAV?

Portabilität bezeichnet die Möglichkeit, erworbene Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Dies ist besonders relevant, da Arbeitnehmer heutzutage häufiger den Arbeitgeber wechseln und ihre Altersvorsorge dennoch kontinuierlich aufbauen möchten.

Die Portabilität ist nicht in allen Durchführungswegen der bAV möglich. Sie hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Grundsätzlich gilt: Je flexibler die bAV gestaltet ist, desto einfacher ist ein Transfer der Anwartschaften.

Rechtliche Grundlagen der Portabilität

Die rechtlichen Grundlagen für die Portabilität sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Hier sind insbesondere die §§ 4 und 5 BetrAVG von Bedeutung, die die Übertragung von Anwartschaften regeln.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Übertragung ihrer Anwartschaften, sofern der neue Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbietet und diese ebenfalls portabel ist. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten, die zu beachten sind:

  • Die Portabilität ist nur bei bestimmten Durchführungswegen möglich, z. B. bei Direktversicherungen oder Pensionskassen.
  • Bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen ist eine Übertragung oft nicht oder nur eingeschränkt möglich.
  • Die Übertragung muss zwischen den Arbeitgebern und den Versorgungsträgern vereinbart werden.

Praktische Aspekte der Portabilität

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In der Praxis gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten, wenn sie ihre Anwartschaften übertragen möchten:

  1. Information einholen: Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig bei ihrem aktuellen und zukünftigen Arbeitgeber über die Möglichkeiten der Portabilität informieren.
  2. Vertragliche Vereinbarungen prüfen: Die Bedingungen für eine Übertragung sind oft in den Versorgungsverträgen geregelt. Hier lohnt sich ein genauer Blick.
  3. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen: Eine Übertragung kann steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Hier ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.
  4. Fristen beachten: Für die Übertragung von Anwartschaften gibt es oft Fristen, die eingehalten werden müssen.

Vor- und Nachteile der Portabilität

Die Portabilität bietet sowohl Vor- als auch Nachteile, die Arbeitnehmer abwägen sollten:

Vorteile:

  • Kontinuität der Altersvorsorge: Durch die Übertragung bleiben die erworbenen Anwartschaften erhalten und können weiter aufgebaut werden.
  • Flexibilität: Arbeitnehmer sind nicht an einen Arbeitgeber gebunden, um ihre betriebliche Altersversorgung weiterzuführen.
  • Transparenz: Die Übertragung macht die Altersvorsorge übersichtlicher, da alle Anwartschaften bei einem Versorgungsträger gebündelt werden.

Nachteile:

  • Komplexität: Die Übertragung kann mit bürokratischem Aufwand verbunden sein.
  • Kosten: Je nach Versorgungsträger können Gebühren für die Übertragung anfallen.
  • Steuerliche Auswirkungen: Die Übertragung kann steuerliche Folgen haben, die individuell geprüft werden müssen.

Fazit

Die Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge auch bei einem Arbeitgeberwechsel kontinuierlich aufzubauen. Allerdings gibt es einige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die besten Entscheidungen für ihre individuelle Situation zu treffen.

FAQ

Häufige Fragen

Portabilität bezeichnet die Möglichkeit, erworbene Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen.

Nein, Portabilität ist nicht bei allen Durchführungswegen möglich. Sie hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.

Die rechtlichen Grundlagen für die Portabilität sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG), insbesondere in den §§ 4 und 5 BetrAVG, geregelt.

Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig informieren, die vertraglichen Vereinbarungen prüfen, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen beachten und Fristen einhalten.

Vorteile sind die Kontinuität der Altersvorsorge, Flexibilität und Transparenz. Nachteile können Komplexität, Kosten und steuerliche Auswirkungen sein.

Portabilität bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre erworbenen Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen können.

Die Portabilität gilt für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse ist eine Übertragung der Ansprüche nicht möglich.

Der neue Arbeitgeber muss der Übernahme der bAV-Ansprüche zustimmen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Er kann auch einen anderen Durchführungsweg wählen.

Grundsätzlich bleibt die steuerliche Förderung der bAV auch bei einer Übertragung erhalten. Die genauen steuerlichen Rahmenbedingungen können sich jedoch je nach Durchführungsweg unterscheiden.

Wenn eine Übertragung der Ansprüche nicht möglich ist, bleiben diese beim bisherigen Arbeitgeber erhalten und werden bei Eintritt des Versorgungsfalls ausgezahlt.
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