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Praxis Geringverdienerförderung: So profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ein Leitfaden für Arbeitgeber zur Umsetzung der Geringverdienerförderung in der betrieblichen Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentrales Instrument der betrieblichen Sozialpolitik. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Besonders für Geringverdiener ist die betriebliche Altersversorgung jedoch oft schwer zugänglich. Hier setzt die Geringverdienerförderung an, die durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile die betriebliche Altersversorgung auch für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen attraktiv macht.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Geringverdienerförderung ermöglicht auch Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen eine betriebliche Altersversorgung.
  • Arbeitgeber können durch die Förderung ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern.
  • Die Förderung wird durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile ermöglicht.

Was ist die Geringverdienerförderung?

Die Geringverdienerförderung ist ein Förderinstrument, das Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung erleichtern soll. Sie wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geregelt und sieht vor, dass der Staat Zuschüsse zu den Beiträgen der Arbeitnehmer leistet. Dadurch wird die betriebliche Altersversorgung auch für Geringverdiener finanziell attraktiv.

Wie funktioniert die Geringverdienerförderung?

Die Geringverdienerförderung funktioniert durch eine Kombination aus staatlichen Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen. Arbeitgeber können für ihre Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung beantragen. Diese Zuschüsse werden direkt in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt und erhöhen so das Versorgungskapital der Arbeitnehmer.

Zusätzlich zu den staatlichen Zuschüssen profitieren Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Dadurch verringert sich die steuerliche Belastung der Arbeitnehmer, was die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver macht.

Voraussetzungen für die Geringverdienerförderung

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Um die Geringverdienerförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Arbeitnehmer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Diese Grenze wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei einem Bruttoeinkommen von 2.200 Euro pro Monat.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber einen bestimmten Mindestbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung leisten. Dieser Mindestbeitrag beträgt derzeit 240 Euro pro Jahr. Der Arbeitgeber kann diesen Beitrag entweder selbst tragen oder den Arbeitnehmer an den Kosten beteiligen.

Vorteile der Geringverdienerförderung für Arbeitgeber

Die Geringverdienerförderung bietet auch für Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Durch die Förderung können Arbeitgeber ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und so qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und halten. Darüber hinaus profitieren Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen, da die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind.

Ein weiterer Vorteil der Geringverdienerförderung ist die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung als Instrument der Mitarbeiterbindung einzusetzen. Durch die Förderung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Altersversorgung bieten und so die Mitarbeiterbindung stärken.

Umsetzung der Geringverdienerförderung in der Praxis

Die Umsetzung der Geringverdienerförderung in der Praxis erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Versicherungsanbietern. Zunächst müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung und die Geringverdienerförderung informieren.

Anschließend müssen Arbeitgeber die notwendigen Verträge mit den Versicherungsanbietern abschließen und die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung abführen. Dabei ist es wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben und Fristen einhalten, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Fazit

Die Geringverdienerförderung ist ein zentrales Instrument, um auch Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile wird die betriebliche Altersversorgung für Geringverdiener finanziell attraktiv. Arbeitgeber profitieren von der Förderung durch eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber, steuerliche Vorteile und die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung als Instrument der Mitarbeiterbindung einzusetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Anspruch auf die Geringverdienerförderung haben Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei 2.200 Euro pro Monat.

Die Höhe der staatlichen Zuschüsse bei der Geringverdienerförderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen des Arbeitnehmers und die Höhe der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung. Die genauen Beträge werden jährlich neu festgelegt.

Ja, die Geringverdienerförderung kann auch für Teilzeitkräfte in Anspruch genommen werden, sofern diese die Einkommensgrenzen nicht überschreiten und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Arbeitgeber können die Geringverdienerförderung über ihre Versicherungsanbieter beantragen. Dabei müssen sie die notwendigen Verträge abschließen und die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung abführen.

Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Dadurch verringert sich die steuerliche Belastung der Arbeitnehmer, was die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver macht.
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