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Einführung in die Geringverdienerförderung: So profitieren Arbeitnehmer

Wie der Staat Geringverdiener bei der betrieblichen Altersversorgung unterstützt

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentraler Baustein der Altersvorsorge in Deutschland. Besonders für Geringverdiener kann sie jedoch oft unattraktiv erscheinen, da die finanziellen Spielräume begrenzt sind. Hier setzt die Geringverdienerförderung an: Sie soll Arbeitnehmern mit geringem Einkommen den Einstieg in die betriebliche Altersversorgung erleichtern und durch staatliche Zuschüsse attraktiver machen.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Geringverdienerförderung ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen.
  • Sie soll die betriebliche Altersversorgung für Geringverdiener attraktiver machen.
  • Arbeitgeber können die Förderung für ihre Mitarbeiter beantragen.

Was ist die Geringverdienerförderung?

Die Geringverdienerförderung ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmern mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 Euro im Monat (Stand 2023) zugutekommt. Sie wurde eingeführt, um die betriebliche Altersversorgung auch für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen attraktiv zu gestalten. Die Förderung besteht aus einem staatlichen Zuschuss, der direkt in die betriebliche Altersvorsorge einfließt.

Wie funktioniert die Geringverdienerförderung?

Die Geringverdienerförderung wird vom Arbeitgeber beantragt und direkt an den Versorgungsträger weitergeleitet. Der Arbeitgeber zahlt dabei einen bestimmten Betrag in die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers ein, der vom Staat durch einen Zuschuss aufgestockt wird. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen des Arbeitnehmers und der Höhe der eingezahlten Beiträge ab.

Konkrete Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat und der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 30 % des umgewandelten Entgelts leistet. Der staatliche Zuschuss beträgt dann zusätzlich 30 % des umgewandelten Entgelts, maximal jedoch 144 Euro pro Jahr.

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Die Geringverdienerförderung richtet sich speziell an Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen. Sie profitieren besonders, da der staatliche Zuschuss ihre betriebliche Altersversorgung deutlich aufwertet. Aber auch Arbeitgeber können von der Förderung profitieren, da sie ihre Mitarbeiter bei der Altersvorsorge unterstützen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren können.

Voraussetzungen für die Geringverdienerförderung

Um die Geringverdienerförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss ein Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 Euro im Monat haben.
  • Der Arbeitgeber muss einen Zuschuss von mindestens 30 % des umgewandelten Entgelts leisten.
  • Der Arbeitnehmer muss einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben.

Praxisbeispiel: So wirkt die Geringverdienerförderung

Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro im Monat entscheidet sich für eine Entgeltumwandlung von 50 Euro monatlich. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag um 30 % auf, zahlt also zusätzlich 15 Euro ein. Durch die Geringverdienerförderung kommt ein weiterer Zuschuss von 30 % hinzu, also 15 Euro vom Staat. Insgesamt werden somit 80 Euro monatlich in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt, wobei der Arbeitnehmer nur 50 Euro davon selbst trägt.

Fazit: Geringverdienerförderung als Chance nutzen

Die Geringverdienerförderung ist eine wertvolle Möglichkeit für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, ihre betriebliche Altersversorgung zu stärken. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über diese Förderung informieren und sie bei der Beantragung unterstützen. So kann die betriebliche Altersversorgung für alle attraktiv gestaltet werden – unabhängig vom Einkommen.

FAQ

Häufige Fragen

Anspruch auf die Geringverdienerförderung haben Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 Euro im Monat (Stand 2023), die eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung aufbauen.

Der staatliche Zuschuss beträgt 30 % des umgewandelten Entgelts, maximal jedoch 144 Euro pro Jahr.

Ja, der Arbeitgeber muss einen Zuschuss von mindestens 30 % des umgewandelten Entgelts leisten, damit die Geringverdienerförderung in Anspruch genommen werden kann.

Ja, die Geringverdienerförderung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Förderungen wie der Riester-Förderung kombiniert werden.

Die Geringverdienerförderung wird vom Arbeitgeber beantragt und direkt an den Versorgungsträger weitergeleitet.
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