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FAQ zur Geringverdienerförderung in der betrieblichen Altersversorgung

Alles Wichtige zur Förderung von Geringverdienern in der bAV

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentraler Baustein der Altersvorsorge in Deutschland. Doch für Geringverdiener ist sie oft schwer zugänglich. Die Geringverdienerförderung soll das ändern. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zur Förderung und zeigt, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon profitieren können.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 3 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Geringverdienerförderung soll die betriebliche Altersversorgung für niedrige Einkommen attraktiver machen.
  • Arbeitgeber können staatliche Zuschüsse erhalten, wenn sie Geringverdienern eine bAV anbieten.
  • Die Förderung ist an bestimmte Einkommensgrenzen und Bedingungen geknüpft.

Was ist die Geringverdienerförderung?

Die Geringverdienerförderung ist ein staatliches Förderinstrument, das Arbeitgebern Anreize bietet, auch Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Ziel ist es, die Altersarmut zu bekämpfen und die Attraktivität der bAV für alle Einkommensgruppen zu erhöhen.

Durch die Förderung erhalten Arbeitgeber finanzielle Unterstützung, wenn sie ihren Mitarbeitern mit geringem Einkommen eine bAV ermöglichen. Die Förderung ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erfüllen müssen.

Wer hat Anspruch auf die Geringverdienerförderung?

Anspruch auf die Geringverdienerförderung haben Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst und liegt aktuell bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 Euro (Stand 2023).

Zusätzlich müssen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Die Förderung gilt für alle Durchführungswege der bAV, also Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt aktuell 30 Prozent der Beiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung einzahlt. Die maximale Fördersumme ist dabei auf 144 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer begrenzt.

Beispiel: Zahlt ein Arbeitgeber monatlich 40 Euro in die bAV eines förderberechtigten Arbeitnehmers, erhält er eine Förderung von 12 Euro pro Monat (30 Prozent von 40 Euro). Über das Jahr gerechnet ergibt das eine Förderung von 144 Euro.

Wie beantragt man die Geringverdienerförderung?

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Die Geringverdienerförderung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Dazu ist es notwendig, die förderberechtigten Arbeitnehmer zu identifizieren und die entsprechenden Beiträge zur bAV zu leisten.

Der Antrag wird über die Deutsche Rentenversicherung gestellt. Arbeitgeber müssen dabei nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Einkommensgrenzen und die korrekte Zahlung der Beiträge.

Welche Vorteile bietet die Geringverdienerförderung?

Die Geringverdienerförderung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile:

  • Für Arbeitgeber: Die Förderung reduziert die Kosten für die betriebliche Altersversorgung. Gleichzeitig kann sie ein Instrument sein, um qualifizierte Mitarbeiter zu binden und das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.
  • Für Arbeitnehmer: Die Förderung ermöglicht es Geringverdienern, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen, die sie sich sonst möglicherweise nicht leisten könnten. Die bAV bietet dabei den Vorteil der staatlichen Förderung und der steuerlichen Begünstigung.

Praxisbeispiel: So funktioniert die Geringverdienerförderung

Ein Arbeitgeber möchte seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung anbieten. Einer seiner Mitarbeiter verdient 2.200 Euro brutto im Monat und ist damit förderberechtigt.

Der Arbeitgeber entscheidet sich, monatlich 50 Euro in eine Direktversicherung für den Mitarbeiter einzuzahlen. Dadurch hat er Anspruch auf die Geringverdienerförderung in Höhe von 30 Prozent der Beiträge, also 15 Euro pro Monat.

Über das Jahr gerechnet zahlt der Arbeitgeber 600 Euro in die bAV ein und erhält eine Förderung von 180 Euro. Die tatsächlichen Kosten für den Arbeitgeber betragen somit nur 420 Euro pro Jahr.

Fazit: Die Geringverdienerförderung als Chance nutzen

Die Geringverdienerförderung ist ein wichtiges Instrument, um die betriebliche Altersversorgung auch für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen attraktiv zu machen. Arbeitgeber sollten die Förderung nutzen, um ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen und gleichzeitig von den staatlichen Zuschüssen zu profitieren.

Für Arbeitnehmer bietet die Förderung die Chance, eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen, die sie sich sonst möglicherweise nicht leisten könnten. Durch die Kombination aus staatlicher Förderung und steuerlichen Vorteilen ist die bAV eine attraktive Option für die Altersvorsorge.

FAQ

Häufige Fragen

Die Geringverdienerförderung ist ein staatliches Förderinstrument, das Arbeitgebern finanzielle Unterstützung bietet, wenn sie Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen eine betriebliche Altersversorgung ermöglichen.

Anspruch auf die Förderung haben Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 Euro (Stand 2023), die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Die Förderung beträgt 30 Prozent der Beiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung einzahlt, maximal jedoch 144 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer.

Die Förderung muss vom Arbeitgeber über die Deutsche Rentenversicherung beantragt werden. Dazu müssen die förderberechtigten Arbeitnehmer identifiziert und die entsprechenden Beiträge zur bAV geleistet werden.

Die Förderung reduziert die Kosten für die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber und ermöglicht es Geringverdienern, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.
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