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Für Arbeitgeber

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem Bruttoeinkommen Beschäftigte aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private wechseln können. Sie wird jährlich neu festgelegt und ist von den Beitragsbemessungsgrenzen zu unterscheiden.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 1 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
  • Relevanz: Compliance & Bilanz
  • Prüfintervall: jährlich

Praxisrelevanz

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.

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  • KI-gestützt

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
  • Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
  • Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
FAQ

Häufige Fragen

Eine Entgeltumwandlung kann das sozialversicherungspflichtige Brutto reduzieren – bei Überschreiten der JAEG bleibt der Wechsel-Status unverändert; bei Unterschreiten kann die KV-Pflicht wieder eintreten.
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