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Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Alles Wichtige zur Beitragsbemessungsgrenze und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) erhoben werden. Einkommensteile, die diese Grenze überschreiten, sind beitragsfrei. Die BBG wird jährlich von der Bundesregierung angepasst und ist sowohl für die gesetzliche Rentenversicherung als auch für die Kranken- und Pflegeversicherung relevant – allerdings mit unterschiedlichen Werten.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 3 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die BBG ist die maximale Einkommensgrenze für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Sie wird jährlich angepasst und unterscheidet sich in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Die BBG beeinflusst die betriebliche Altersversorgung, insbesondere bei der Entgeltumwandlung.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die maximale Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.
  • Die BBG wird jährlich angepasst und unterscheidet sich in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung.
  • Für die betriebliche Altersversorgung ist die BBG von Bedeutung, da sie die Höhe der steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge beeinflusst.

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) spielt die BBG eine wichtige Rolle, da sie die Höhe der steuerlich begünstigten Beiträge und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Leistungen beeinflusst. Sie dient als Referenzwert für die Berechnung von Höchstbeiträgen in verschiedenen Durchführungswegen der bAV, insbesondere bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und der Unterstützungskasse.

Jährliche Anpassung der BBG

Die BBG wird jährlich auf Basis der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland angepasst. Die Anpassung erfolgt durch Rechtsverordnung der Bundesregierung und tritt in der Regel zum 1. Januar eines Jahres in Kraft. Die Werte werden für die allgemeine Rentenversicherung (West und Ost) sowie für die Kranken- und Pflegeversicherung separat festgelegt.

Beispiel für die BBG 2024 (West):

  • Allgemeine Rentenversicherung: 7.550 € monatlich (90.600 € jährlich)
  • Kranken- und Pflegeversicherung: 4.987,50 € monatlich (59.850 € jährlich)

Die BBG Ost liegt in der Regel unter der BBG West, gleicht sich jedoch schrittweise an.

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Relevanz der BBG in der bAV

Die BBG hat direkte Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung, insbesondere in folgenden Bereichen:

1. Steuerliche Förderung von Beiträgen

Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei. Die BBG dient dabei als Referenzwert für die Berechnung dieser Grenzen. Beispielsweise können Arbeitnehmer bei einer Entgeltumwandlung bis zu 4 % der BBG der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Für 2024 entspricht dies einem Betrag von bis zu 3.624 € jährlich (4 % von 90.600 €).

2. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Leistungen aus der bAV unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht. Die BBG bestimmt dabei, bis zu welchem Betrag die Leistungen beitragspflichtig sind. Überschreiten die Leistungen die BBG, sind die darüber liegenden Beträge beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.

3. Höchstbeiträge in Durchführungswegen

In einigen Durchführungswegen der bAV, wie der Direktzusage oder der Unterstützungskasse, orientieren sich die möglichen Höchstbeiträge an der BBG. Arbeitgeber müssen diese Grenzen beachten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

BBG und Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist eine der häufigsten Formen der bAV. Arbeitnehmer können dabei Teile ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigung dieser Beiträge ist an die BBG geknüpft:

  • Steuerfreiheit: Bis zu 4 % der BBG der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 3.624 €) sind steuerfrei.
  • Sozialversicherungsfreiheit: Der gleiche Betrag ist auch sozialversicherungsfrei, sofern die Umwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.
  • Zusätzlicher Freibetrag: Seit 2018 können Arbeitnehmer zusätzlich bis zu 1.800 € jährlich steuerfrei umwandeln, sofern keine pauschale Besteuerung nach § 40b EStG a.F. erfolgt.

Die BBG begrenzt somit die Höhe der begünstigten Beiträge und ist ein zentraler Faktor für die Attraktivität der Entgeltumwandlung.

Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber ist die BBG relevant, da sie die Höhe der möglichen Beiträge zur bAV begrenzt und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Leistungen beeinflusst. Arbeitgeber müssen die BBG bei der Gestaltung von bAV-Modellen berücksichtigen, um steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile optimal zu nutzen.

Für Arbeitnehmer bestimmt die BBG, wie viel sie steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen können. Sie ist somit ein wichtiger Faktor für die Planung der Altersvorsorge. Arbeitnehmer sollten die jährliche Anpassung der BBG im Blick behalten, um ihre Beiträge entsprechend anzupassen.

Zusammenfassung

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist ein zentraler Parameter in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersversorgung. Sie begrenzt die Höhe der beitragspflichtigen Einkommensteile und beeinflusst die steuerliche Förderung sowie die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von bAV-Beiträgen und -Leistungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die jährliche Anpassung der BBG verfolgen, um die Vorteile der bAV optimal zu nutzen.

FAQ

Häufige Fragen

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