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Für Inhaber und Betriebsleitung im Handwerk

Direktversicherung rechtssicher umsetzen im Handwerk

Pflichten und Unterlagen im Betrieb ohne eigene Personalabteilung.

In vielen Handwerksbetrieben übernimmt die Betriebsleitung die Personalarbeit neben dem Tagesgeschäft. Diese Seite reduziert die Pflichten rund um die Direktversicherung deshalb auf die Punkte, die tatsächlich nachgehalten werden müssen.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 4 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt.
  • Sie ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
  • Rechtssicherheit ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu nutzen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Die Direktversicherung ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und besonders im Handwerk weit verbreitet. Sie bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile und ist ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Doch wie setzt man eine Direktversicherung rechtssicher um? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, praktische Schritte und häufige Fallstricke.

Rechtliche Grundlagen der Direktversicherung

Die Direktversicherung ist in § 1b des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt. Sie ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer der versicherte Person. Die Direktversicherung kann als reine Risikoversicherung oder als kapitalbildende Lebensversicherung ausgestaltet sein.

Ein wichtiger Aspekt der Direktversicherung ist die Unverfallbarkeit. Das bedeutet, dass die Ansprüche des Arbeitnehmers auf die betriebliche Altersversorgung auch dann erhalten bleiben, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Die Unverfallbarkeit ist in § 1b Abs. 5 BetrAVG geregelt und setzt voraus, dass der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Versicherung mindestens drei Jahre bestanden hat oder der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat und die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat.

Praktische Schritte zur Umsetzung

Die Umsetzung einer Direktversicherung im Handwerk erfordert sorgfältige Planung und Beachtung rechtlicher Vorgaben. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Information und Beratung: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Möglichkeit einer Direktversicherung und bieten Sie eine individuelle Beratung an. Dabei sollten Sie auch auf die steuerlichen Vorteile und die Auswirkungen auf die Sozialversicherung hinweisen.
  2. Auswahl des Versicherers: Wählen Sie einen Versicherer aus, der Direktversicherungen anbietet. Achten Sie dabei auf die Konditionen, die Leistungsfähigkeit des Versicherers und die Flexibilität der Verträge.
  3. Abschluss des Versicherungsvertrags: Der Arbeitgeber schließt den Versicherungsvertrag ab. Dabei ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer der Versicherung zustimmt und die Versicherungsbedingungen kennt.
  4. Regelmäßige Beitragszahlung: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an den Versicherer. Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar und können auch als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
  5. Information der Mitarbeiter: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig über den Stand ihrer Direktversicherung und die Leistungen, die ihnen im Alter zustehen.

Häufige Fallstricke und wie man sie vermeidet

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Bei der Umsetzung einer Direktversicherung im Handwerk gibt es einige häufige Fallstricke, die zu rechtlichen Problemen führen können. Hier sind die wichtigsten und wie man sie vermeidet:

  1. Fehlende Zustimmung des Arbeitnehmers: Ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers ist die Direktversicherung nicht wirksam. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitnehmer der Versicherung zustimmt und die Versicherungsbedingungen kennt.
  2. Unklare Vertragsbedingungen: Unklare Vertragsbedingungen können zu Missverständnissen und rechtlichen Problemen führen. Achten Sie darauf, dass die Vertragsbedingungen klar und verständlich formuliert sind.
  3. Fehlende Information der Mitarbeiter: Mitarbeiter müssen regelmäßig über den Stand ihrer Direktversicherung informiert werden. Eine fehlende Information kann zu Unzufriedenheit und rechtlichen Problemen führen.
  4. Nichtbeachtung der Unverfallbarkeit: Die Unverfallbarkeit ist ein wichtiger Aspekt der Direktversicherung. Stellen Sie sicher, dass die Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit erfüllt sind und die Ansprüche der Arbeitnehmer auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten bleiben.

Steuerliche Aspekte der Direktversicherung

Die Direktversicherung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile. Die Beiträge des Arbeitgebers sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Für den Arbeitnehmer sind die Beiträge bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei.

Die steuerliche Behandlung der Direktversicherung ist in § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Danach sind die Beiträge des Arbeitgebers bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Für das Jahr 2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 101.400 Euro. Sozialversicherungsfrei bleiben damit 4 Prozent, also 4.056 Euro pro Jahr; steuerfrei sind nach § 3 Nr. 63 EStG 8 Prozent, also 8.112 Euro pro Jahr.

Fazit

Die Direktversicherung ist eine attraktive Form der betrieblichen Altersversorgung im Handwerk. Sie bietet steuerliche Vorteile und ist ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Eine rechtssichere Umsetzung erfordert jedoch sorgfältige Planung und Beachtung rechtlicher Vorgaben. Durch die Einhaltung der in diesem Artikel beschriebenen Schritte und die Vermeidung häufiger Fallstricke können Handwerksbetriebe die Direktversicherung erfolgreich und rechtssicher umsetzen.

Pflichten, die auch ohne Personalabteilung gelten

  • Umwandlungswunsch ermöglichen: Der Anspruch nach § 1a BetrAVG besteht unabhängig von der Betriebsgröße.
  • Zuschuss von 15 Prozent leisten, soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
  • Vereinbarungen schriftlich schließen und im Betrieb aufbewahren, nicht nur beim Vermittler.
  • Änderungen bei Entgelt, Elternzeit oder Austritt an den Versorgungsträger melden.

Tarifliche Besonderheiten prüfen

In mehreren Handwerkszweigen bestehen tarifvertragliche Regelungen zur Altersversorgung oder zu Zusatzversorgungskassen. Ist der Betrieb tarifgebunden, geht die tarifliche Regelung der individuellen Gestaltung vor; die Entgeltumwandlung aus tariflichem Entgelt ist dann nur im tariflich zugelassenen Rahmen möglich (§ 17 Abs. 3 BetrAVG). Vor der Einführung sollte deshalb der einschlägige Tarifvertrag geprüft werden.

Ablage: was in den Ordner gehört

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Police und NachträgeVertragsordner oder digital
InformationsschreibenPersonalakte mit Datum
Abrechnungsnachweise mit ZuschussLohnunterlagen

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FAQ

Häufige Fragen

Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Sie ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und bietet steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Quellen

Zuletzt inhaltlich aktualisiert am 01.09.2026. Quellen zu diesem Zeitpunkt abgerufen.

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