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Checkliste Arbeitgeberwechsel: Was Sie zur betrieblichen Altersversorgung beachten müssen

Übertragung, Fortführung oder Ruhen – die Optionen im Überblick.

Diese Checkliste zeigt, welche Möglichkeiten für eine bestehende Betriebsrente beim Wechsel des Arbeitgebers bestehen und welche Unterlagen dafür nötig sind.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 3 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Ein Arbeitgeberwechsel hat Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeberwechsel zu handhaben.
  • Eine frühzeitige Planung und Information ist entscheidend.

Ein Arbeitgeberwechsel ist ein bedeutender Schritt im Berufsleben. Neben neuen Aufgaben und einem neuen Umfeld gibt es auch administrative und finanzielle Aspekte zu bedenken. Besonders die betriebliche Altersversorgung (bAV) sollte dabei nicht aus den Augen verloren werden. Dieser Artikel bietet eine umfassende Checkliste, die Ihnen hilft, den Überblick zu behalten und alle wichtigen Schritte zu berücksichtigen.

1. Bestandsaufnahme der aktuellen betrieblichen Altersversorgung

Bevor Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, ist es wichtig, eine Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen betrieblichen Altersversorgung durchzuführen. Dazu gehören:

  • Art der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage)
  • Aktueller Stand der Ansparungen und Leistungen
  • Vertragsbedingungen und Leistungen im Detail

Diese Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder können Sie bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber bzw. Versicherer anfragen.

2. Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung beim Arbeitgeberwechsel

Beim Wechsel des Arbeitgebers gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie mit der betrieblichen Altersversorgung umgegangen werden kann:

  • Übertragung auf den neuen Arbeitgeber: Der neue Arbeitgeber übernimmt die bestehende betriebliche Altersversorgung. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der neue Arbeitgeber dies anbietet und die Versicherer übereinstimmen.
  • Beitragsfreie Weiterführung: Die bestehende betriebliche Altersversorgung wird beitragsfrei weitergeführt. Das bedeutet, dass keine weiteren Beiträge eingezahlt werden, die bereits angesparten Leistungen jedoch erhalten bleiben.
  • Private Weiterführung: Die betriebliche Altersversorgung kann privat weitergeführt werden. Dabei werden die Beiträge aus dem eigenen Nettoeinkommen gezahlt.
  • Auszahlung der Leistungen: In bestimmten Fällen können die angesparten Leistungen ausgezahlt werden. Dies ist jedoch steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nachteilig und sollte gut überlegt sein.

3. Information des neuen Arbeitgebers

Informieren Sie Ihren neuen Arbeitgeber frühzeitig über Ihre bestehende betriebliche Altersversorgung. Klären Sie, ob und in welcher Form der neue Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbietet und ob eine Übertragung möglich ist. Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen und reichen Sie diese rechtzeitig ein.

4. Rechtliche Aspekte und Fristen

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Beim Arbeitgeberwechsel und der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene rechtliche Aspekte und Fristen zu beachten:

  • Unverfallbarkeit: Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung sind unverfallbar, wenn sie mindestens drei Jahre bestanden haben oder der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet hat.
  • Portabilität: Seit 2018 gibt es eine gesetzliche Portabilität für bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Das bedeutet, dass die Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden können.
  • Fristen: Es gibt verschiedene Fristen, die bei der Übertragung oder Weiterführung der betrieblichen Altersversorgung zu beachten sind. Informieren Sie sich frühzeitig, um keine Fristen zu versäumen.

5. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Ein Arbeitgeberwechsel und die damit verbundenen Änderungen der betrieblichen Altersversorgung können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben. Informieren Sie sich über die möglichen Konsequenzen und ziehen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater oder Fachanwalt hinzu.

6. Beratung und Unterstützung

Ein Arbeitgeberwechsel und die damit verbundenen Entscheidungen zur betrieblichen Altersversorgung können komplex sein. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ihr aktueller Arbeitgeber, der neue Arbeitgeber, Versicherer oder unabhängige Berater können Ihnen dabei helfen, die besten Entscheidungen zu treffen.

Zusammenfassung

Ein Arbeitgeberwechsel bringt viele Veränderungen mit sich. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick und können sicherstellen, dass Ihre betriebliche Altersversorgung optimal weitergeführt wird. Nehmen Sie sich Zeit, informieren Sie sich umfassend und ziehen Sie professionelle Beratung hinzu, um die besten Entscheidungen zu treffen.

Die drei Optionen im Vergleich

OptionVoraussetzungFolge
Übertragung auf den neuen Arbeitgeber§ 4 BetrAVG, Zustimmung der Beteiligtenein Vertrag, gebündelte Verwaltung
Private FortführungVertrag lässt private Beiträge zuBeiträge aus dem Nettoentgelt
Beitragsfreistellung (Ruhen)jederzeit möglichAnwartschaft bleibt erhalten, keine neuen Beiträge

Unterlagen für den Wechsel

  • Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung
  • Entgeltumwandlungsvereinbarung je Mitarbeitendem
  • Versicherungsschein bzw. Zusagedokument des Versorgungsträgers
  • Nachweis der Information und Beratung
  • Nachweis des Arbeitgeberzuschusses in der Entgeltabrechnung
  • Änderungsbelege bei Elternzeit, Ruhen, Austritt oder Übertragung
FAQ

Häufige Fragen

Beim Arbeitgeberwechsel gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie mit der betrieblichen Altersversorgung umgegangen werden kann. Dazu gehören die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber, die beitragsfreie Weiterführung, die private Weiterführung oder in bestimmten Fällen die Auszahlung der Leistungen.

Ja, eine Übertragung ist möglich, wenn der neue Arbeitgeber dies anbietet und die Versicherer übereinstimmen. Seit 2018 gibt es eine gesetzliche Portabilität für bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.

Unverfallbarkeit bedeutet, dass Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung erhalten bleiben, wenn sie mindestens drei Jahre bestanden haben oder der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Es gibt verschiedene Fristen, die bei der Übertragung oder Weiterführung der betrieblichen Altersversorgung zu beachten sind. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber oder Versicherer, um keine Fristen zu versäumen.

Quellen

Zuletzt inhaltlich aktualisiert am 31.08.2026. Quellen zu diesem Zeitpunkt abgerufen.

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