Mit dem BRSG wurde 2018 das Sozialpartnermodell eingeführt – die reine Beitragszusage ohne Garantien. Sieben Jahre später nimmt die Verbreitung Fahrt auf. Vor allem Großkonzerne und tarifgebundene Mittelständler setzen zunehmend auf das Modell.
Funktionsweise
Der Arbeitgeber zahlt einen definierten Beitrag in eine kollektive Versorgungseinrichtung. Garantien gibt es nicht – dafür höhere Renditechancen. Die Verwaltung erfolgt durch tariflich legitimierte Sozialpartner.
Vorteile
- Keine Bilanzberührung beim Arbeitgeber.
- Höhere Renditen durch Kapitalmarktnähe.
- Klare Beitragspflicht ohne Nachschusspflicht.
- Ideal für Großkonzerne und Tarifbranchen.
