Die Wahl des richtigen Durchführungswegs entscheidet über Steuerwirkung, Bilanzierung, Insolvenzschutz und Mitarbeiternutzen einer bAV. In der Praxis dominieren Direktversicherung und Pensionskasse – doch welche Variante passt für welches Unternehmen? Dieser Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede 2026.
Die fünf Durchführungswege im Überblick
- Direktversicherung – Versicherungsvertrag des Arbeitgebers für den Mitarbeitenden.
- Pensionskasse – rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung.
- Pensionsfonds – kapitalmarktnahe, renditeorientierte Variante.
- Direktzusage – Versorgungsversprechen direkt aus Unternehmensvermögen.
- Unterstützungskasse – rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung ohne Rechtsanspruch.
Direktversicherung: Standard für KMU
Die Direktversicherung ist mit Abstand der verbreitetste Durchführungsweg. Vorteile: einfache Umsetzung, klare Steuerregeln (§3 Nr. 63 EStG), volle Portabilität bei Jobwechsel, keine Bilanzberührung. Ideal für kleine und mittlere Unternehmen.
Pensionskasse: Für tarifgebundene Branchen
Pensionskassen werden häufig im Rahmen tariflicher Sozialpartnermodelle genutzt. Vorteil: kollektive Verrentung mit oft besseren Konditionen. Nachteil: weniger Flexibilität, Sanierungsklauseln möglich.
Welcher Weg passt zu welchem Unternehmen?
KMU mit < 50 Mitarbeitenden
Direktversicherung – einfache Verwaltung, keine Bilanzeffekte, klare Compliance.
Mittelstand mit Tarifbindung
Pensionskasse oder Sozialpartnermodell – tariflich verankert, hohe Akzeptanz.
Großunternehmen mit hoher Eigenkapitalquote
Direktzusage oder Unterstützungskasse – Bilanzgestaltung und steuerliche Hebel nutzen.
Wie bAV.Software die Auswahl erleichtert
Unsere Plattform analysiert die bestehende Belegschaftsstruktur (Alter, Gehalt, Branche) und schlägt den jeweils optimalen Durchführungsweg pro Mitarbeitenden vor – inklusive Vergleich von Versicherer-Angeboten.
