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bAV bei Jobwechsel mitnehmen – Portabilität nach §4 BetrAVG

6 Min. Praxistipps16. März 2026

Beim Jobwechsel stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage: Was passiert mit meiner bAV? Drei Optionen sind möglich – jede mit eigenen Vor- und Nachteilen.

Option 1: Beitragsfreistellung

Der Vertrag bleibt bestehen, ruht aber. Bis zum Renteneintritt erfolgt nur noch Verzinsung. Standardlösung in der Praxis.

Option 2: Übertragung auf neuen Arbeitgeber (§4 Abs. 3 BetrAVG)

Anwartschaft wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen, sofern beide Versorgungswerke die Übertragung zulassen. Bürokratisch aufwändig, aber rechtlich gesichert.

Option 3: Privater Weiterführungsvertrag

Der Mitarbeitende übernimmt den Vertrag privat. Dann entfallen aber Steuer- und SV-Vorteile auf neue Beiträge.

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