Beim Jobwechsel stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage: Was passiert mit meiner bAV? Drei Optionen sind möglich – jede mit eigenen Vor- und Nachteilen.
Option 1: Beitragsfreistellung
Der Vertrag bleibt bestehen, ruht aber. Bis zum Renteneintritt erfolgt nur noch Verzinsung. Standardlösung in der Praxis.
Option 2: Übertragung auf neuen Arbeitgeber (§4 Abs. 3 BetrAVG)
Anwartschaft wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen, sofern beide Versorgungswerke die Übertragung zulassen. Bürokratisch aufwändig, aber rechtlich gesichert.
Option 3: Privater Weiterführungsvertrag
Der Mitarbeitende übernimmt den Vertrag privat. Dann entfallen aber Steuer- und SV-Vorteile auf neue Beiträge.
