Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Daneben gibt es zahlreiche Auskunfts-, Mitnahme- und Informationsrechte, die Mitarbeitende kennen sollten.
Die wichtigsten Rechte
- Anspruch auf Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG).
- Anspruch auf 15 % AG-Pflichtzuschuss.
- Auskunftsanspruch über Höhe der Anwartschaft (§4a BetrAVG).
- Portabilität bei Jobwechsel (§4 BetrAVG).
- Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung.
Pflichten
Mitarbeitende müssen Adress- und Statusänderungen mitteilen – sonst riskieren sie Verzögerungen bei der Auszahlung.
