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Entgeltumwandlung: Vorteile, Höchstgrenzen und Praxisbeispiele 2026

9 Min. Praxistipps12. April 2026

Die Entgeltumwandlung ist das mit Abstand wichtigste Instrument der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Über 70 % aller bAV-Verträge basieren auf einer Entgeltumwandlung nach §1a BetrAVG. Doch viele Mitarbeitende und Arbeitgeber unterschätzen das tatsächliche Potenzial – sowohl in puncto Steuerersparnis als auch in puncto Sozialversicherungs-Vorteilen. Dieser Artikel zeigt, wie Entgeltumwandlung 2026 funktioniert, welche Höchstbeträge gelten und wie sich der Netto-Vorteil exakt berechnen lässt.

Was ist Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Mitarbeitende auf einen Teil seines Bruttogehalts. Dieser Betrag fließt direkt in einen bAV-Vertrag (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds). Die Umwandlung erfolgt vor Steuer- und SV-Abzug, wodurch sich erhebliche Brutto-Netto-Vorteile ergeben.

Steuerliche und SV-rechtliche Höchstgrenzen 2026

§3 Nr. 63 EStG – Steuerfreiheit

Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (BBG/West) sind 2026 lohnsteuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlbar. Bei einer BBG-West von 96.600 € entspricht das rund 7.728 € jährlich oder 644 € monatlich.

Sozialversicherungsfreiheit (4 % BBG)

Sozialversicherungsfrei sind Beiträge nur bis zu 4 % der BBG-West (rund 322 € monatlich). Höhere Beträge bleiben zwar steuerfrei, sind aber sozialversicherungspflichtig.

Beispielrechnung: Mitarbeiter mit 4.000 € Brutto

Ein Mitarbeitender mit 4.000 € Bruttomonatsgehalt wandelt 200 € in eine Direktversicherung um. Sein Netto-Aufwand beträgt nach Berücksichtigung der Steuer- und SV-Ersparnis nur etwa 100–110 € – während im Vertrag 230 € landen (200 € Eigenanteil + 30 € AG-Pflichtzuschuss). Der Hebel: über 100 % im ersten Schritt.

Vorteile für Arbeitgeber

  • SV-Ersparnis von bis zu 20 % der umgewandelten Beträge.
  • Stärkere Mitarbeiterbindung durch attraktive Versorgung.
  • Refinanzierung des §1a-Pflichtzuschusses durch eingesparte SV-Beiträge.
  • Senkung der Lohnnebenkosten ohne Gehaltsverzicht.
  • Steuerlich vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Häufige Stolperfallen bei der Umsetzung

Ohne digitale Unterstützung passieren in der Lohnabrechnung viele Fehler: vergessene Tarifsteigerungen, falsche Bemessungsgrundlagen, fehlende Dokumentation der Mitarbeiteraufklärung. Mit bAV.Software werden alle Verträge revisionssicher verwaltet, automatisch berechnet und dokumentiert.

Fazit

Die Entgeltumwandlung ist 2026 attraktiver denn je – sowohl für Mitarbeitende als auch für Arbeitgeber. Wer die Höchstgrenzen kennt und den Pflichtzuschuss korrekt umsetzt, profitiert doppelt. Mit unserem Netto-Brutto-Rechner lässt sich der individuelle Vorteil sofort ermitteln.

Häufige Fragen

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