compliance
Für Arbeitgeber
Year-End-Closing Pensionen
Jahresabschlussarbeiten für bAV-Verpflichtungen.
Zum Jahresende sind versicherungsmathematische Gutachten einzuholen, Bilanzansätze nach HGB und IFRS abzustimmen, PSV-Beitragsbemessung vorzubereiten und Anpassungsprüfungen nach §16 BetrAVG zu dokumentieren.
Auf einen Blick
Lesedauer ca. 1 Min.
Die wichtigsten Fakten
- Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
- Relevanz: Compliance & Bilanz
- Prüfintervall: jährlich
Praxisrelevanz
Jahresabschlussarbeiten für bAV-Verpflichtungen. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.
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Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
- Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
- Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
FAQ
Häufige Fragen
Das versicherungsmathematische Gutachten sollte spätestens im November vorliegen, damit Bilanzwerte rechtzeitig in das Year-End-Closing einfließen können.
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