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Für Arbeitgeber

Year-End-Closing Pensionen

Jahresabschlussarbeiten für bAV-Verpflichtungen.

Zum Jahresende sind versicherungsmathematische Gutachten einzuholen, Bilanzansätze nach HGB und IFRS abzustimmen, PSV-Beitragsbemessung vorzubereiten und Anpassungsprüfungen nach §16 BetrAVG zu dokumentieren.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 1 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
  • Relevanz: Compliance & Bilanz
  • Prüfintervall: jährlich

Praxisrelevanz

Jahresabschlussarbeiten für bAV-Verpflichtungen. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.

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  • Ergebnis in Minuten
  • KI-gestützt

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
  • Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
  • Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
FAQ

Häufige Fragen

Das versicherungsmathematische Gutachten sollte spätestens im November vorliegen, damit Bilanzwerte rechtzeitig in das Year-End-Closing einfließen können.
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