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Für Arbeitgeber

Qualifizierte Versorgungszusage

Anforderungen an eine wirksame und unverfallbare bAV-Zusage.

Eine qualifizierte Versorgungszusage erfüllt die Voraussetzungen des BetrAVG: Schriftform, klare Leistungsdefinition, biometrisches Risiko und arbeitgeberfinanzierte oder umgewandelte Beiträge. Erst dann greifen Unverfallbarkeit und Insolvenzschutz.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 1 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
  • Relevanz: Compliance & Bilanz
  • Prüfintervall: jährlich

Praxisrelevanz

Anforderungen an eine wirksame und unverfallbare bAV-Zusage. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.

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  • Ergebnis in Minuten
  • KI-gestützt

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
  • Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
  • Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
FAQ

Häufige Fragen

Reine Gehaltsbestandteile ohne biometrisches Risiko (z.B. reine Sparpläne) sind keine bAV im Sinne des §1 BetrAVG und genießen keinen PSV-Schutz.
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