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Für Mitarbeitende

Invaliditätsleistung in der bAV

Versorgungsleistung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als Bestandteil der bAV.

Eine Invaliditätsleistung sichert Beschäftigte gegen die finanziellen Folgen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ab. Sie kann als eigenständige bAV-Zusage oder als Zusatzbaustein zur Altersrente vereinbart werden.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 1 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
  • Relevanz: Compliance & Bilanz
  • Prüfintervall: jährlich

Praxisrelevanz

Versorgungsleistung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als Bestandteil der bAV. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.

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  • Ergebnis in Minuten
  • KI-gestützt

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
  • Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
  • Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
FAQ

Häufige Fragen

Maßgeblich ist die im Vertrag vereinbarte Definition – häufig Berufsunfähigkeit nach §172 VVG oder Erwerbsminderung gemäß SGB VI. Die Definition entscheidet über den Leistungsfall.
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