Invaliditätsleistung in der bAV
Versorgungsleistung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als Bestandteil der bAV.
Eine Invaliditätsleistung sichert Beschäftigte gegen die finanziellen Folgen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ab. Sie kann als eigenständige bAV-Zusage oder als Zusatzbaustein zur Altersrente vereinbart werden.
Die wichtigsten Fakten
- Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
- Relevanz: Compliance & Bilanz
- Prüfintervall: jährlich
Praxisrelevanz
Versorgungsleistung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als Bestandteil der bAV. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.
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Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
- Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
- Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
Häufige Fragen
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