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Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung: FAQ

Häufige Fragen und Antworten zur Übertragbarkeit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge in Deutschland. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Portabilität, also die Übertragbarkeit von Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel. Dieser Artikel beantwortet häufige Fragen zur Portabilität und gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Portabilität ermöglicht den Transfer von bAV-Anwartschaften
  • Rechtliche Grundlagen sind im Betriebsrentengesetz geregelt
  • Portabilität fördert die Flexibilität und Attraktivität der bAV

Was bedeutet Portabilität in der bAV?

Portabilität bezeichnet die Möglichkeit, erworbene Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Dies ist besonders wichtig, um die Flexibilität und Attraktivität der bAV zu erhöhen. Durch die Portabilität wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer ihre betrieblichen Altersversorgungsansprüche nicht verlieren, wenn sie den Arbeitgeber wechseln.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Portabilität?

Die rechtlichen Grundlagen für die Portabilität sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 wurden die Regelungen zur Portabilität weiter verbessert. Demnach haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung ihrer Anwartschaften, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen müssen für die Portabilität erfüllt sein?

Damit eine Übertragung der Anwartschaften möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer wechselt den Arbeitgeber.
  • Der neue Arbeitgeber bietet ebenfalls eine betriebliche Altersversorgung an.
  • Die Anwartschaften beim bisherigen Arbeitgeber sind unverfallbar, das heißt, sie bleiben auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten.
  • Der Arbeitnehmer beantragt die Übertragung der Anwartschaften.

Wie funktioniert der Übertragungsprozess?

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Der Übertragungsprozess beginnt mit dem Antrag des Arbeitnehmers. Dieser muss bei seinem bisherigen und neuen Arbeitgeber die Übertragung der Anwartschaften beantragen. Die Arbeitgeber bzw. die Versorgungsträger klären dann die Details der Übertragung. Dabei wird der Wert der Anwartschaften ermittelt und auf das neue Versorgungssystem übertragen. Der Arbeitnehmer erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Übertragung.

Welche Vorteile bietet die Portabilität?

Die Portabilität bietet zahlreiche Vorteile:

  • Sicherung der Altersvorsorge: Arbeitnehmer verlieren ihre Anwartschaften nicht bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Flexibilität: Die Portabilität ermöglicht es Arbeitnehmern, ihren Arbeitgeber zu wechseln, ohne Nachteile in der Altersvorsorge zu erleiden.
  • Attraktivität der bAV: Durch die Portabilität wird die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer attraktiver, da sie nicht an einen Arbeitgeber gebunden sind.

Welche Herausforderungen können bei der Portabilität auftreten?

Trotz der vielen Vorteile kann es auch Herausforderungen geben:

  • Unterschiedliche Versorgungssysteme: Die Übertragung kann kompliziert sein, wenn die neuen und alten Arbeitgeber unterschiedliche Versorgungssysteme nutzen.
  • Wertverluste: In einigen Fällen kann es zu Wertverlusten bei der Übertragung kommen, insbesondere wenn die Anwartschaften in unterschiedliche Durchführungswege übertragen werden.
  • Verwaltungskosten: Die Übertragung kann mit Verwaltungskosten verbunden sein, die entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer getragen werden müssen.

Fazit

Die Portabilität ist ein zentraler Aspekt der betrieblichen Altersversorgung, der die Flexibilität und Attraktivität der bAV erhöht. Durch die Übertragbarkeit von Anwartschaften wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer ihre betrieblichen Altersversorgungsansprüche nicht verlieren, wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Trotz einiger Herausforderungen bietet die Portabilität zahlreiche Vorteile und ist ein wichtiger Baustein für eine sichere Altersvorsorge.

FAQ

Häufige Fragen

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre unverfallbaren Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen, sofern dieser ebenfalls eine bAV anbietet. Diesen Prozess nennt man Portabilität.

Nein, die Portabilität bezieht sich ausschließlich auf die Übertragung von Anwartschaften zwischen Arbeitgebern, die eine betriebliche Altersversorgung anbieten. Eine Übertragung auf einen privaten Versicherer ist nicht möglich.

Ja, in der Regel müssen Sie die Übertragung Ihrer Anwartschaften innerhalb einer bestimmten Frist beantragen. Diese Frist kann je nach Versorgungsträger variieren, liegt aber meist bei einigen Monaten nach dem Arbeitgeberwechsel.

Ja, in einigen Fällen kann es zu Wertverlusten kommen, insbesondere wenn die Anwartschaften in unterschiedliche Durchführungswege übertragen werden. Es ist daher wichtig, sich vor der Übertragung genau über die Bedingungen zu informieren.

Die Kosten für die Übertragung können je nach Vereinbarung entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer getragen werden. Es ist ratsam, dies vor der Übertragung mit beiden Arbeitgebern zu klären.
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