Die Versorgungsordnung regelt verbindlich, welche Mitarbeitenden Anspruch auf bAV haben, welche Bedingungen gelten und welche Leistungen das Unternehmen zusagt. Sie ist das wichtigste Dokument der bAV-Compliance – und gleichzeitig eine der häufigsten Fehlerquellen.
Pflichtinhalte der Versorgungsordnung
- Anspruchsberechtigter Personenkreis (alle Mitarbeitenden oder Differenzierung).
- Höhe und Berechnung des AG-Zuschusses.
- Wahl des Durchführungswegs.
- Regelungen zu Eintritt, Wartezeit und Unverfallbarkeit.
- Regelungen zur Anpassung der Renten (§16 BetrAVG).
- Vertragspartner (Versicherer, Pensionskasse).
- Geltungsbereich (z. B. Konzernregelung).
Häufige Fehler
Fehler 1: Fehlende Gleichbehandlung
Wer Mitarbeitende ungleich behandelt (z. B. nur Vollzeit), riskiert Klagen wegen Verstoßes gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Fehler 2: Unzulässige Stichtagsregelungen
Stichtagsregelungen, die einzelne Beschäftigtengruppen ausschließen, sind oft unwirksam und werden im Streitfall ausgehebelt.
Fehler 3: Veraltete Verweise
Viele Versorgungsordnungen verweisen noch auf §1a BetrAVG in der Fassung vor 2018 – das ist juristisch problematisch.
Wie bAV.Software hilft
Die Plattform stellt aktuelle Mustertexte bereit, prüft bestehende Versorgungsordnungen per KI auf BRSG-II-Konformität und schlägt konkrete Anpassungen vor.
