Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente. Für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland beträgt sie 40–60 % des letzten Einkommens. Wer diese Lücke nicht schließt, riskiert massive Einbußen im Lebensstandard.
Methodik der Berechnung
Letztes Nettogehalt – Nettorentenanspruch (laut Renteninformation der DRV) = Rentenlücke. Anschließend: Welche Sparrate ist notwendig, um diese Lücke über die bAV, Riester oder private Vorsorge zu schließen?
Beispielrechnung
Mitarbeitender, 35 Jahre alt, 4.000 € Brutto. Erwartete gesetzliche Rente: 1.500 €. Letztes Netto vor Rente: ca. 2.700 €. Lücke: 1.200 €/Monat. Mit 200 € monatlicher bAV-Entgeltumwandlung lässt sich diese Lücke bis Renteneintritt deutlich schließen.
