Kleinbetragsrenten verursachen hohen Verwaltungsaufwand bei minimaler Auszahlung. Der Gesetzgeber erlaubt deshalb unter strengen Voraussetzungen eine Abfindung.
Aktuelle Abfindungsgrenze 2026
Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente 1 % der monatlichen Bezugsgröße West nicht überschreitet (2026 ca. 36,75 €/Monat). Bis zu dieser Grenze ist eine einmalige Abfindung zulässig.
Steuerliche Behandlung
Die Abfindung ist als sonstige Einkünfte zu versteuern. Die Fünftelregelung kann angewendet werden, sofern es sich um Vergütung für mehrjährige Tätigkeit handelt.
