Die Doppelverbeitragung – also die KV-/PV-Beitragspflicht auf Betriebsrenten – ist seit Jahren politisch umstritten. Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (2020) wurde ein Freibetrag eingeführt, das Problem aber nicht vollständig gelöst.
Aktueller Freibetrag 2026
1/20 der monatlichen Bezugsgröße West (rund 187 € monatlich) bleibt KV-/PV-frei. Erst ab Überschreiten dieses Freibetrags greift die Beitragspflicht – und dann nicht mehr auf den vollen Betrag, sondern auf den darüber liegenden Anteil.
