Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist der einzige Durchführungsweg ohne Höchstgrenze für Beiträge. Damit ist sie das Mittel der Wahl für hohe Versorgungszusagen, insbesondere für GGFs und Führungskräfte.
Funktionsweise
Die U-Kasse gewährt die Versorgungsleistung – das Trägerunternehmen finanziert sie über Zuwendungen. Üblich ist die kongruente Rückdeckung über eine Lebensversicherung.
Steuerliche Behandlung
- Zuwendungen sind unbegrenzt steuerfrei beim Arbeitnehmer.
- Beim Arbeitgeber Betriebsausgabe nach §4d EStG.
- Auszahlung nachgelagert voll steuerpflichtig.
