Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden die Versorgungsleistung selbst – ohne externen Versicherer. Das bietet maximale Gestaltungsfreiheit, erzeugt aber auch Pensionsrückstellungen, PSV-Pflicht und bilanzielle Auswirkungen.
Vorteile
- Volle Gestaltungsfreiheit bei Leistungshöhe und Auszahlungsmodalitäten.
- Steuerliche Vorteile durch Pensionsrückstellungen (§6a EStG).
- Stärkung des Eigenkapitals durch interne Finanzierung.
- Hohe Attraktivität für Schlüsselmitarbeiter und GGFs.
Risiken & Pflichten
- Insolvenzsicherung über PSV (Pensions-Sicherungs-Verein) verpflichtend.
- Bilanzielle Verpflichtung – versicherungsmathematische Bewertung notwendig.
- Komplexe Verwaltung – idealerweise mit Rückdeckungsversicherung.
