In tarifgebundenen Branchen ist die bAV häufig kein freiwilliges Benefit, sondern verpflichtender Bestandteil des Tarifvertrags. Arbeitgeber müssen Beiträge, Bemessungsgrundlagen und Wahlrechte exakt umsetzen.
Beispiele tariflicher bAV
- MetallRente (Metall- und Elektroindustrie)
- ChemieRente (Chemische Industrie)
- Versorgungswerk Bau (Bauhauptgewerbe)
- KlinikRente (Gesundheitswesen)
Sozialpartnermodell (BRSG)
Das BRSG schuf das Sozialpartnermodell als reine Beitragszusage ohne Garantien. Es kann nur durch Tarifverträge eingeführt werden – die Verbreitung wächst stetig.
