Die nachgelagerte Besteuerung der bAV-Rente ist Teil des steuerlichen Konzepts: in der Ansparphase steuerfrei, in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig.
Was Rentner zahlen
- Volle Lohnsteuer auf bAV-Rente
- Voller Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag (Freibetrag 2026: ca. 187,25 €/Monat)
- Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Rentner
