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Besteuerung der bAV-Rente in der Auszahlungsphase 2026

7 Min. Gesetzgebung14. März 2026

Die nachgelagerte Besteuerung ist ein Grundprinzip der bAV: Was in der Ansparphase steuer- und SV-frei eingezahlt wird, ist in der Rentenphase voll zu versteuern. Trotzdem bleibt die bAV in den meisten Fällen vorteilhaft.

Volle Steuerpflicht

Renten aus Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse sind voll mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern (§19 EStG).

KV-/PV-Pflicht

Pflichtversicherte Rentner zahlen den vollen KV-Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Freibetrag 2026: rund 187 €/Monat.

Einmalauszahlung

Kapitalauszahlungen sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Die Fünftelregelung (§34 EStG) kann die Belastung deutlich reduzieren.

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